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Posts mit dem Label "das aktuelle Urteil" werden angezeigt.

Das aktuelle Urteil: Abrechnung fiktiver Reparaturen nach einem Unfallschaden bleibt erlaubt

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Von einem Kfz-Unfallschaden können Geschädigte finanziell profitieren, rechnen daher die Kosten mit der Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe des Reparatur-Gutachtens eines Sachverständigen ab.

Das aktuelle Urteil: Dauerhandynutzer am Steuer müssen mit einem Fahrverbot rechnen

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Mehrfach verbotenes Telefonieren am Steuer kann ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen. So wie die Verursachung eines Unfalls durch Handynutzung. 

Das aktuelle Urteil: Handy darf auch bei Nutzung als Navigerät beim Fahren nicht in die Hand genommen werden

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Sein Smartphone darf der Autolenker während der Fahrt auch nicht beim Nutzen als Navigationshilfe oder eines anderen Hilfsdienstes in die Hand nehmen. 

Das aktuelle Urteil: Auffahrunfall wegen technischer Fehlfunktion und zu dichtem Auffahren

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Abruptes Abbremsen aufgrund des unverschuldeten Auslösens des Notfallbremsassistenten wiegt weniger schwer als ein erheblich zu geringer Sicherheitsabstand.

Das aktuelle Urteil: bei Fahrten unter Alkoholeinfluss kann die Versicherung den beglichenen Schaden zurückverlangen

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Die Kfz-Versicherung kann die Leistung versagen, passierte ein Unfall unter starkem Alkoholeinfluss. 

Das aktuelle Urteil: Atemalkoholtest bei einer Verkehrskontrolle

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Ein Atemalkoholtest hat nur dann Beweiskraft, wenn seit dem letzten Alkoholkonsum mindestens 20 Minuten vergangen sind. Erst dann sind die Werte von Atem- und Blutalkohol vergleichbar, so urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht.

Verkehrsrecht, das aktuelle Urteil: das Bedienen eines Taschenrechners durch den Wagenlenker während der Fahrt ist nicht erlaubt

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Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass das Bedienen eines Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO erfüllt und deshalb bußgeldbewehrt ist.

Das aktuelle Urteil: Bußgeld wegen Handynutzung am Steuer muss nicht unbedingt in der Hand halten bedeuten.

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„Halten“ eines Mobiltelefons ist auch das Einklemmen des Geräts zwischen Ohr und Schulter. Und das bringt dem Nutzer eine Geldbuße wegen unerlaubten Verwendens eines elektronischen Geräts während des Fahrens ein.

Das aktuelle Urteil: Wer übermüdet Auto fährt und einen Unfall baut, handelt nicht immer grob fahrlässig

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Das nur, wer sich der Wagenlenker bewusst über die Anzeichen der Übermüdung hinwegsetzt, so urteilte das Oberlandesgericht Celle jüngst. Und stellt hohe Anforderungen an einen Nachweis.