Das aktuelle Urteil: Abrechnung fiktiver Reparaturen nach einem Unfallschaden bleibt erlaubt
Von einem Kfz-Unfallschaden können Geschädigte finanziell profitieren, rechnen daher die Kosten mit der Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe des Reparatur-Gutachtens eines Sachverständigen ab.