Das aktuelle Urteil: Atemalkoholtest bei einer Verkehrskontrolle
Ein Atemalkoholtest hat nur dann Beweiskraft, wenn seit dem letzten Alkoholkonsum mindestens 20 Minuten vergangen sind. Erst dann sind die Werte von Atem- und Blutalkohol vergleichbar, so urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht.