Verkehrsrecht, das aktuelle Urteil: das Bedienen eines Taschenrechners durch den Wagenlenker während der Fahrt ist nicht erlaubt
Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass das Bedienen eines Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO erfüllt und deshalb bußgeldbewehrt ist.