Ratgeber Waschstraße: neue Automatikfahrzeuge müssen Zündung anlassen
Betreiber von Waschstraßen müssen ihre Kunden darauf hinweisen, dass bei neueren Automatikfahrzeugen die Zündung eingeschaltet bleiben muss, damit die Parksperre nicht die Räder blockiert. Ansonsten haften die Betreiber für entstehende Schäden. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz das Amtsgericht München entschieden (AG München, Az. 213 C 9522/16).