Neues Verbraucherurteil: unter bestimmten Voraussetzungen ist bei zu hohem Stromverbrauch des E-Autos Rücktritt vom Kaufvertrag möglich
Wer regelmäßig mit E-Fahrzeugen unterwegs ist, kennt vermutlich das Gefühl, dass die Herstellerangabe nicht mit der realen Reichweite des Akkus übereinstimmt. Das Landgericht Wuppertal hat jetzt nach längerem Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 10 O 282/23 entschieden, dass Käufer eines Elektroautos vom Kaufvertrag zurücktreten können, wenn die tatsächliche Reichweite erheblich von den vom Hersteller genannten WLTP-Wert abweicht.