Wünscht sich keiner, doch es passiert natürlich immer mal wieder, auch in unserer Region: Vor einiger Zeit ist man geblitzt worden und ausgerechnet im Urlaub kann der Brief vom Amt. Doch was passiert, wenn der Strafzettel während des Urlaubs im Briefkasten landet? Muss bei verspäteter Zahlung mit Mahngebühren gerechnet werden? Wir haben darüber mit Michaela Rassat gesprochen, die Juristin vom D.A.S. Leistungsservice hat und muss sich mit solchen Fällen öfters beschäftigen. Sie weiß, was zu tun ist. Bei kleineren Verkehrsverstößen ist mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen. Es kann bis zu 55 Euro betragen. Die Zahlungsfrist liegt meist bei einer Woche. Zahlt der Betroffene nicht pünktlich, leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Dieses Bußgeld ist – obwohl es um die gleiche Sache geht – in aller Regel höher als das Verwarnungsgeld. Auch fallen noch Verfahrensgebühren an. Bei schwereren Verkehrsverstößen kommt es gleich zu einem Bußgel...