Schäden beim Abschleppen: wer haftet jetzt?
Wer Mitglied in einem Automobilclub ist, bittet in der Regel dort um Hilfe, wenn der Wagen liegen bleibt. Kommt es dann beim Abschleppen zu Schäden am Fahrzeug, kann dessen Besitzer den vom Automobilclub beauftragten Abschleppdienst nicht direkt verklagen. Denn zwischen Fahrzeughalter und Abschleppdienst besteht kein Vertrag. Auch ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch scheitert, wenn der Kläger nicht beweisen kann, wann und wie der Schaden entstanden ist. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz das Amtsgericht Oranienburg . Hintergrundinformation Eine Autopanne kann jeden treffen – gerade in der nassen und kalten Jahreszeit passiert das auch recht häufig. Muss ein liegen gebliebenes Fahrzeug in die Werkstatt, kann der Autofahrer einen Abschleppdienst rufen. Als Mitglied eines Automobilclubs, wendet man sich in der Regel zuerst an den dortigen Ansprechpartner, der dann alles weitere organisiert. Kommt es dann beim Transpo...