EU-Führerscheinreform: endlich gibt es eine Sonderregelung für größere und damit schwerere Reisemobile
Die neue Regelung ermöglicht es Inhabern eines B-Führerscheins, Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Die deutsche Caravaning-Industrie und vor allem deren Verband CIVD haben sich über Jahrzehnte hinweg für diese Anpassung eingesetzt.