Ratgeber Verkehrsrecht: für Radler besteht auch beim Fahren ohne Helm der volle Versicherungsschutz
Nach wie vor tragen etwa 80 Prozent der Erwachsenen innerorts beim Fahrradfahren keinen Helm. 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Radler bei Unfällen nicht haften, auch wenn sie keinen Helm tragen. In einer aktuellen Entscheidung wurde das jetzt bestätigt.