Das aktuelle Urteil: Auf Parkplätzen gilt „rechts vor links“ oftmals nicht
Viele Autofahrer gehen davon aus, dass auch auf großen Parkplätzen oder in Parkhäusern „rechts vor links“ die Regel ist. Das legen zudem oft Hinweisschilder nahe, mit denen die Betreiber darauf aufmerksam machen, dass hier die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt.