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Das aktuelle Urteil: Kollision mit Betonpoller – Gemeinde haftet

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Städte und Gemeinden haben eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Das gilt auch bei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Sperrt die Gemeinde eine Straße mit niedrigen Betonpollern ab, müssen diese ausreichend gut sichtbar sein – sonst haftet die Gemeinde bei einem Unfall mit.