Das aktuelle Urteil: Kollision mit Betonpoller – Gemeinde haftet
Städte und Gemeinden haben eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Das gilt auch bei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Sperrt die Gemeinde eine Straße mit niedrigen Betonpollern ab, müssen diese ausreichend gut sichtbar sein – sonst haftet die Gemeinde bei einem Unfall mit.