Das aktuelle Urteil: Dauerhandynutzer am Steuer müssen mit einem Fahrverbot rechnen
Mehrfach verbotenes Telefonieren am Steuer kann ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen. So wie die Verursachung eines Unfalls durch Handynutzung.
In vorliegendem Fall hatte ein Außendienstler im Flensburger Verkehrszentralregister bereits sieben Verkehrsverstöße eingetragen, darunter drei wegen unerlaubtem Telefonieren beim Fahren.
Als er von der Polizei erneut mit dem Handy am Ohr erwischt wurde, belegte ihn das zuständige Amtsgericht zusätzlich auch mit einem Monat Fahrverbot.
Die dagegen vom Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde wies das OLG Hamm ab.
Ein Fahrverbot kann auch verhängt werden, wenn der Betroffene beharrlich Pflichten aus der StVO verletzt und sich darin eine mangelnde Verkehrsdisziplin zeigt.
OLG Hamm, Aktenzeichen: 3 RBs 256/13
OLG Hamm, Aktenzeichen: 3 RBs 256/13
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