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Ratgeber: Auto warmlaufen lassen bringt nichts Gutes

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80 Euro Bußgeld plus Verwaltungsgebühr können bei unnötigem Laufenlassen des Autos und dem damit verbundenen ebenfalls unnötigen Lärm und der vermeidbaren Abgasbelästigung laut Straßenverkehrsordnung fällig werden.                 von HaJo Rummel