Ratgeber: Auto warmlaufen lassen bringt nichts Gutes
80 Euro Bußgeld plus Verwaltungsgebühr können bei unnötigem Laufenlassen des Autos und dem damit verbundenen ebenfalls unnötigen Lärm und der vermeidbaren Abgasbelästigung laut Straßenverkehrsordnung fällig werden. von HaJo Rummel