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Mehr Hilfe zur Mobilität für Berufstätige mit Handicap: Kraftfahrzeughilfe wird von 9.500 deutlich auf 22.000 Euro erhöht

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Schon seit 1987 können Personen mit einer Schwerbehinderung und einem sozialabgabenpflichtigen Arbeitsverhältnis von mehr als 15 Wochenstunden durch die „Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation“ (kurz: KfzHV) eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Pkw erhalten.