Mehr Hilfe zur Mobilität für Berufstätige mit Handicap: Kraftfahrzeughilfe wird von 9.500 deutlich auf 22.000 Euro erhöht
Schon seit 1987 können Personen mit einer Schwerbehinderung und einem sozialabgabenpflichtigen Arbeitsverhältnis von mehr als 15 Wochenstunden durch die „Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation“ (kurz: KfzHV) eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Pkw erhalten.