Verkehrsrecht: Fahrräder und E-Scooter dürfen nicht überall abgestellt werden
Ausdrückliche Parkverbote für Fahrräder und E-Scooter gibt es zwar keine, überall abstellen darf man sein Gefährt deshalb aber nicht. Was für Fahrräder gilt, findet auch für E-Scooter Anwendung: Es muss sichergestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt.