Motorrad-Versicherung: Diese fünf Punkte sind entscheidend
Wer nach längerer Zeit wieder auf dem Motorrad sitzt, dem fehlt oft das Gefühl für die richtige Schräglage in Kurven, Bremsmanöver sitzen nicht mehr sicher, Geschwindigkeiten werden anders eingeschätzt. Das und einiges mehr führt zu erhöhter Unfallgefahr. Vor allem zum Tourenbeginn im Sommer.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamts unterstreichen das grundsätzliche Risiko: 2024 starben 513 Menschen bei Motorradunfällen, 18 mehr als im Vorjahr.
Wer nach der Pause wieder aufsteigt, sollte nicht nur behutsam starten, sondern auch den eigenen Versicherungsschutz kennen und gegebenenfalls überprüfen.
1. Haftpflichtversicherung obligatorisch
Jeder Biker muss eine Kfz-Haftpflicht abschließen.Sie übernimmt Schäden, die anderen durch einen vom Fahrer verursachten Unfall entstehen, sei es Mitfahrern, anderen Verkehrsteilnehmern oder beschädigtem Eigentum wie Fahrzeugen und Gebäuden.
Neben Personenschäden sind auch Sachschäden abgedeckt.
2. Zusätzliche Teilkasko
Mit einer Teilkasko oder Fahrzeugvollversicherung kann man zusätzlich die Beschädigung des eigenen Motorrads abdecken.Einige Anbieter gewähren eine verbesserte Zweitwagenregelung.
Versicherungsnehmer erhalten dann für ihr Motorrad eine bessere Schadenfreiheitsklasse, wenn sie bei derselben Versicherung bereits ihr Auto versichert haben.
3. Fahrerschutzversicherung
Die Haftpflicht greift nicht, wenn der Fahrer selbst einen Unfall verursacht und sich dabei verletzt.Hier kann eine Fahrerschutzversicherung sinnvoll sein.
Sie deckt Personenschäden des Fahrers auch bei Eigenverschulden ab.
„Diese Option ist die finanzielle Absicherung für den Biker und seine Familie, falls er bei einem selbst verschuldeten Unfall ernsthaft verletzt wird, für eine gewisse Zeit nicht mehr arbeiten kann oder wenn bei einer dauerhaften Einschränkung durch den Unfall sogar teure Umbauten am Haus nötig sind“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen.
Die Versicherungssumme sollte daher ausreichend hoch sein, üblich sind 15 Millionen Euro.
4. Nutzung von Saisonkennzeichen
Wer ein Saisonkennzeichen nutzt, muss die zeitliche Begrenzung strikt einhalten.Außerhalb des gültigen Zeitraums darf das Motorrad nicht im öffentlichen Raum stehen, auch nicht auf Straßen oder Parkplätzen.
Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen: „Die Versicherung zahlt zwar, holt sich das Geld aber vom Versicherungsnehmer zurück, zudem drohen Bußgelder und sogar Haftstrafen“, warnt Johanssen.
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