Jeder Verkehrsteilnehmer sollte wissen, was alles zu tun ist, wenn er
plötzlich in einen Unfall verwickelt wird. Wer dann richtig reagiert,
erspart sich später eine Menge Ärger, unabhängig davon ob der Unfall
selbstverschuldet oder unverschuldet ist.
Es
ist leicht gesagt, aber oft schwer getan: Das wichtigste direkt nach
dem Unfall ist für alle Beteiligten unbedingt Ruhe zu bewahren, dann
sofort die Warnweste anlegen, die Unfallstelle absichern und
anschließend Hilfe rufen – in möglichst genau dieser Reihenfolge.
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Und plötzlich hat es gekracht: Nach einem Unfall unbedingt die Ruhe bewahren. Vor
dem Aussteigen Warnblinkanlage anschalten, kurz schauen, ob bei
Verletzten geholfen werden muss, dann sofort die Unfallstelle per
Warndreieck absichern und bei Gefahr schnell die Polizei rufen. |
Unfallstelle absichern
Falls
die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann, sollten die
Beteiligten so schnell wie möglich das Warnblinklicht im Auto
einschalten und das Warndreieck aufstellen.
Auf
Landstraßen muss das Warndreieck 100 Meter, auf der Autobahn rund 200
Meter vor der Unfallstelle stehen.
Wenn der Unfallort an einer
unübersichtlichen Stelle liegt – zum Beispiel an einem Hang oder in
einer Kurve – dann das Warndreieck unbedingt an einer für folgende
Verkehrsteilnehmer gut sichtbaren Stelle aufstellen.
Bei
geringfügigen Schäden den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen.
Blockieren Sie also wegen einer kleineren Beule oder eines zerbrochenen
Seitenspiegels nicht die komplette Kreuzung, sondern fahren an den
Straßenrand. Es reicht aus, die Stellung der Fahrzeuge zu markieren.
Achtung:
Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle, sie müssen
dann neben strafrechtlichen Konsequenzen auch mit Regress der
Versicherung rechnen.
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| Foto: GDV |
Schnell Hilfe rufen
Wenn
eine Notrufsäule in der Nähe ist, bitte stets diese benutzen. So ist
die sichere Lokalisierung des Standortes gewährleistet.
Denn alle
Notrufsäulen (über 16.000 an den Bundesautobahnen) sind
exklusiv und direkt mit dem Notruf der Autoversicherer verbunden.
Falls erforderlich, die Polizei unter der Rufnummer 112 kontaktieren.
Dies ist immer dann der Fall, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist.
Auch
bei Verdacht auf Straftaten wie zum Beispiel Unfallflucht, Missbrauch
von Alkohol und Drogen oder einer unklaren Sachlage sollte
sicherheitshalber die Polizei eingeschaltet werden.
In allen Gegenden ohne Notrufsäulen hilft der Handy-Notruf 0800 NOTFON D (08006683663).
Wer diese gebührenfreie Telefonnummer wählt, wird automatisch mit dem Notruf der Autoversicherer verbunden.
Durch
die Buchstabenwahl kann der Pannenruf unkompliziert eingetippt werden,
ohne dass Sie sich die Telefonnummer merken müssen.
Unser Tipp: Belegen Sie eine Kurzwahltaste des Mobiltelefons mit dieser wichtigen Nummer.

Unfalldaten aufnehmen
Nach
Absicherung der Unfallstelle und Hilferuf steht die Dokumentation des
Geschehens an.
Also Kennzeichen der Fahrzeuge, Ort und Zeit des Unfalls,
Namen und Adressen der Fahrer sowie Versicherungsgesellschaft und
Nummer des Versicherungsscheins genau notieren.
Falls die Daten zur Versicherung nicht vorliegen, kann der Zentralruf der Autoversicherer weiterhelfen.
Namen und Adressen von Zeugen sollten ebenfalls notiert werden.
Die
beteiligten Fahrer sollten eine Unfallskizze anfertigen und den Ort
möglichst von verschiedenen Perspektiven aus fotografieren.
Dabei auf
Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte achten.
Wenn
die Beteiligten darauf verzichten, die Polizei zu rufen, sollten sie
auf jeden Fall ein Unfallprotokoll anfertigen, das von allen
unterschrieben wird.
Dieses Dokument wird von der Versicherung genauso
anerkannt wie ein Polizeibericht.
Dazu eignet sich am besten der so genannte „Europäische Unfallbericht“, auch wenn der Unfall im Inland passiert ist.
Einfacher
Grund: Dieses Formular hilft, in der Hektik des Unfalls nichts zu
vergessen. Und darauf kommt es natürlich an, es sollte nichts vergessen
werden.
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