Die Prüfplakette ist in der Winterpause abgelaufen: abgemeldet zur Prüfstelle fahren ist möglich
Wer seinen Oldtimer, das Motorrad, Cabrio oder ein anderes Auto über die Winterpause abgemeldet hat, muss darauf achten, dass dieses bei der Wiederzulassung eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzt.
Ist die Prüfplakette zwischenzeitlich abgelaufen, muss die HU nachgeholt und der Zulassungsstelle der Prüfbericht vorgelegt werden.
Normalerweise sind Fahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug am Straßenverkehr unerlaubt, doch die Fahrt zu einer nahegelegenen Prüfstelle und Zulassungsstelle ist unter engen Voraussetzungen gestattet, erlätert uns die DEKRA.
Das vorübergehend abgemeldete Fahrzeug braucht noch das entstempelte Kennzeichen, das dem Fahrzeug vorab zugeteilt oder reserviert worden ist.
Zudem müssen die Prüf- sowie Zulassungsstelle im gleichen oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen.
Darüber hinaus ist eine Kfz-Versicherung erforderlich, die bereits für diese Fahrten gilt und nicht erst ab Zulassungsdatum.
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