Ab 2026 gelten in Deutschland und der Europäischen Union (EU)
diverse Regelungen, die für Fahrzeughalter, Unternehmen oder
Fahrschulen relevant sind.
Wir
geben hier zusammen mit der GTÜ (Gesellschaft für Technische
Überwachung) einen ersten Überblick – mit Fokus auf Sicherheit und
Hauptuntersuchung.
Führerschein
Wer
seinen in den Jahren 1999 bis 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19.
Januar 2026 in den fälschungssicheren Kartenführerschein
umtauschen. Wer nach diesem Fristdatum bei einer Kontrolle noch das
alte Dokument vorzeigt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro, muss
zudem den neuen Führerschein nachreichen. Sonst droht erneut Bußgeld.
Der
neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Die Gebühr beträgt 25
Euro. In gut einem Jahr läuft dann die nächste Frist ab: am 19. Januar
2027 für Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt
wurden.
Hauptuntersuchung
Fahrzeuge
mit blauer HU-Plakette am Kennzeichen müssen 2026 zur HU nach Paragraf
29 StVZO vorgeführt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine braune
Plakette ausgegeben, das Fahrzeug ist dann 2028 erneut fällig.
Für
2026 erstmals zugelassene Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5
Tonnen Gesamtgewicht) gilt eine Drei-Jahres-Frist, sie erhalten 2026 die
rosafarbene Plakette.
Digitaler Kfz-Schein
Bereits
vor einigen Wochen hat das Kraftfahrt-Bundesamt die kostenlose
Handy-App „i-Kfz“ veröffentlicht. In ihr lassen sich unter anderem
Kfz-Scheine digital hinterlegen. Wenn das korrekt erfolgt ist, genügt
bei Verkehrskontrollen innerhalb Deutschlands das Vorzeigen per App –
Papierdokumente bleiben zuhause.
Umwelt und Kosten
Ab
29. November 2026 soll der stufenweise Start der Abgasnorm Euro 7 für
Erstzulassungen neu entwickelter Pkw und leichter Transporter
beginnen. Vom 29.11.2027 an gilt die von allen Betroffenen massiv
kritisierte Norm für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen.
Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge folgen Vorgaben ab 2028/2029.
Im
Zuge der ebenfalls stark kritisierten CO₂-Bepreisung steigt der
nationale CO₂-Preis für Benzin und Diesel ab Januar 2026. Der Korridor
liegt zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂, was spürbare Teuerungen an
der Zapfsäule erwarten lässt. Für rein elektrische Dienstwagen wird
der Bruttolistenpreis für die reduzierte Besteuerung („0,25-Regelung“)
von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.
Betrieb und Kontrolle
Für
den gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr sind ab dem 1. Juli
2026 intelligente Fahrtenschreiber für Lkw und Transporter ab 2,5
Tonnen Gesamtgewicht Pflicht.
Elektronik und Assistenzsysteme
Der
EU-Notruf eCall wird modernisiert. Ab 2026 erhalten neu entwickelte Pkw
und leichte Transporter ihre Typgenehmigung nur, wenn der „Next
Generation eCall“ verbaut ist. Das System ersetzt die bisherige Technik
auf 2G-/3G-Basis, erhöht Verfügbarkeit und Genauigkeit.
Ein
weiterer EU-Irrsinn: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen mit
älteren eCall-Systemen mehr zugelassen werden. Fraglich ist, inwieweit
alte eCall-Systeme abgeschaltet werden und sich das auf die Zulassung
aktueller Fahrzeuge auswirkt.
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