Auch auf der Straße gilt das Abstandsgebot: zu geringer Abstand dritthäufigste Unfallursache
Abstand halten ist schon immer eine der Grundregeln im Straßenverkehr. Doch leider rücken sich die Verkehrsteilnehmer oft so eng auf die Pelle, dass es zum Unfall kommt. In der Stadt ebenso wie auf Landstraßen und Autobahnen.
Laut amtlicher Statistik war „ungenügender Sicherheitsabstand“ auch im vergangenen Jahr die dritthäufigste Unfallursache. Die ersten zwei Plätze nehmen Fehler beim Abbiegen und Wenden sowie Nichtbeachten der Vorfahrt ein.
Die Straßenverkehrsordnung macht dazu klare Vorgaben: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“ Ein Freibrief für die Vorausfah- renden ist dies allerdings nicht: „Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund bremsen.“
Als Faustformel für den richtigen Abstand gilt bei ungehinderter Sicht der halbe Tachowert in Metern oder der Zwei-Sekunden-Weg“, erklärt Stephan Schlosser.
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