Grüne Ideologie: Mit dem Führerscheinrecht gegen das Auto

Der AvD (Automobilclub von Deutschland) ruft alle politi­sche Verantwortlichen dazu auf, die Diskussion zur Änderung der eu­ropäischen Führerschein-Richt­linie in vernünftige Bah­nen zu­rückzuführen.



Damit wendet sich auch der Club gegen die Vorschläge, die Karim Delli (Die Grünen) als zuständige Berichterstatterin dem EU-Parla­ment vorgelegt hat. Delli spricht sich unter anderem für eine neue Führerschein-Kategorie für Autos mit einem Gewicht über 1,8 Ton­nen aus, die Bewerber erst nach einer zweijährigen Probezeit ab dem 21. Lebensjahr erhalten.

Noch mehr Einschränkungen

Delli schlägt dem Europa-Parla­ment außerdem vor:
- europa­weit ei­ne zulässige Höchstge­schwin­dig­­keiten für Führer­schein-Klas­sen einführen
- Fahran­fän­ger sollen maxi­mal 90 km/h fahren dürfen
- Fahranfänger sollen nachts über­haupt nicht fahren dürfen
- Fahranfä#nger müss­en sich einer zweiten Prüfung nach der Probe­zeit unter­ziehen
- das begleitende Fahren soll abge­schafft werden. 
 
Eine weitere Diskriminierung: 
Ab 60 soll die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in verpflichtenden Untersuchun­gen vor Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis nachgewisen werden.
Plus Füherschein mit deutlich ver­kürzter Gültigkeit.

Ideologisch verbohrt ...

AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden: 
„Auch wenn sich mittler­weile die deutschen Parteifreunde von Karim Delli distanziert ha­ben, wird hier klar für jeden sicht­bar die ideologische Verbohrt­heit von Gegnern individueller Mobi­lität mit Kraftfahrzeugen deut­lich. 
Die Vorschläge zeigen ein­mal mehr, dass mit allen Mit­teln das Au­to ab­ge­schafft werden soll. 
Die ge­plan­ten Verbote sind weder mit Fakten unterlegbar, noch spie­geln sie die Lebenswirk­lich­keit weiter Teile der Bevölkerung wi­der.“

Nachtfahrverbot?

Junge Fahranfänger haben im Verhältnis zu ihrem Anteil an al­len Führerschein-Inhabern ein deutlich erhöhtes Risiko für Un­fälle. 
Trotzdem halten die Mobili­täts-Experten den von Karima Delli gewählten An­satz für ver­fehlt. Angesichts der Tatsache, dass über 55 Millionen Menschen in Deutschland keinen ausreichen­den Anschluss an öf­fentlichen Nah­verkehr (ÖPNV) haben, bedeutet das Nachtfahr­verbot eine nicht zu rechtfer­ti­gen­de Einschränkung der Mobilität junger Menschen. 
Der AvD er­achtet dagegen das Be­glei­tete Fahren ab 17 als ein sinn­volles Angebot. 

Diskriminierung Älterer

Die schon länger diskutierten Ein­schränkungen für ältere Kraft­fah­rer lehnt der Automobilclub mit Ent­schiedenheit ab. 
Klar ist: Ältere Men­schen sind seltener in Ver­kehrs­un­fälle verstrickt.
Das sagt die Lebenserfahrung aller Polizisten und anderer an der Aufarbeitung von Unfällen Beteiligten, hat auch das Statisti­sche Bundesamt kürz­lich wieder einmal festgestellt. 
 
Der AvD teilt deshalb die Meinung von Bun­des­ver­kehrsminister Volker Wissing, dass anlasslose und ver­bindliche staatliche Untersuchun­gen nicht zu rechtfertigen sind. 
 
Mit einer Pflicht zu medizinischen Un­tersuchun­gen bei der Verlänge­rung des Führer­scheins werden für Fahrer ab dem sechzigsten Le­bens­jahr hohe Hürden aufgebaut. 
Für den AvD ist dies eine klare Dis­kri­mi­nie­­rung auf­grund des Al­ters. 
Hin­zu kommen die Kos­ten für re­gel­mä­ßige Begutach­tungen, die von den Betroffenen selbst zu tra­gen wä­ren.

 

 

 

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