1. Wer ein befristetes Fahrverbot erhält, bekommt den Führerschein nach Ablauf einer gewissen Zeit zurück. 2 Allerdings können Gericht oder Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis auch dauerhaft entziehen – dadurch wird diese ungültig. Betroffene Fahrer können dann meist nach einer Sperrfrist einen neuen Führerschein beantragen. Die Dauer ist vom Einzelfall abhängig und liegt bei Entziehung durch ein Gericht meist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. 3. Zusätzlich droht vor allem bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder bei acht Punkten in Flensburg eine so genannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU. Sie besteht aus Fragebögen, Leistungstest bezüglich Reaktion und Wahrnehmung, medizinischer Untersuchung und psychologischem Gespräch. Die Untersuchung ist sehr teuer und schwierig zu bestehen. 4. Eine Möglichkeit, ohne MPU wieder ans Steuer zu dürfen, ist: warten. Zwar können Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde nicht verjähren, allerdings muss sie laut Paragraf 29 des Straßenverkehrsgesetzes aufgrund der so genannten Tilgungsfrist die dem Fahrerlaubnisentzug zugrunde liegenden Einträge nach zehn Jahren löschen. Dann kann die Behörde mit diesen Einträgen auch keine MPU mehr begründen.
5. Die Tilgungsfrist startet jedoch erst nach Ablauf der bis zu fünfjährigen Sperrfrist. Das bedeutet: Verkehrssünder, die sich während dieser Zeit ordnungsgemäß verhalten, können spätestens nach 15 Jahren ihre Fahrerlaubnis ohne bestandene MPU neu beantragen.
6. Ob der erneute Besuch einer Fahrschule nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen verlangt die Behörde jedoch eine erneute Führerscheinprüfung, um die mittlerweile verlernten Fahrkenntnisse wieder aufzufrischen.
 | Sabine Brandl leitet die Direktion Großschaden bei ERGO Rechtsschutz. Die Volljuristin und ausgebildete Versicherungskauffrau begann ihre berufliche Laufbahn nach dem 2. Staatsexamen im Jahr 1998. |
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