Mit dem Auto in den Sommerurlaub: Achtung Autofahrerfalle Umweltzone in vielen Städten

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Familien führt die Urlaubsfahrt ins Ausland. Dort sehen sie sich dann mit länderspezifischen Regelungen der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen konfrontiert, die es zu beachten gilt, um Ärger und vielleicht auch Bußgelder zu vermeiden. 



Offiziell aus Gründen des Luft- und Lärmschutzes (was Kritiker aber bestreiten) gelten europaweit in vielen Städten zusätzlich Einfahrtsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge. 
Das hat natürlich auch zur Folge, dass sich Urlauber inzwischen ganz genau überlegen, wohin sie demnächst fahren und wohin nicht.
Den vom Tourismus lebenden Geschäften wird das auf lange Sicht erheblichen Schaden zufügen.
Unsere Übersicht ist natürlich nicht vollständig, doch einiges konnten wir zusammen mit den Spezialisten des Automobilclubs AvD herausfinden.
 
Frankreich: Hier dürfen in einigen Städten bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte nur Kraftfahrzeuge einfahren, die eine so genannte CritAir-Plakette tragen. 
Die ist für 4,61 Euro online bestellbar, wird per Post auch nach Deutschland verschickt. 
Die jeweils geltenden Zufahrtsbeschränkungen sind durch Beschilderung und durch elektronische Anzeigen vor Ort ausgewiesen.

Belgien: In Brüssel, Antwerpen und Gent sind ebenfalls erhebliche Einschränkungen bei Tripps mit Kraftfahrzeugen zu beachten. 
Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4 sowie Benziner mit Euro 0 oder Euro 1 sind dauerhaft ausgeschlossen. 
Es ist für nicht berechtigte Fahrzeuge allerdings möglich, eine kostenpflichtige (!) Ausnahmegenehmigung (... money, money, money ....) zu erwerben. 
Die verpflichtende Vorab-Anmeldung bzw. notwendige Ausnahmegenehmigung muss online auf den entsprechenden Seiten der Städte Brüssel, Antwerpen und Gent erfolgen.
 

„Zona a traffico limitato“

Italien: Dort gibt es schon lange so genannte „Zona a traffico limitato“ (ZTL), die in den historischen Kernen der Städte den Autoverkehr stark beschränken. 
Nur zu bestimmten Zeiten und für festgelegte Berechtigte ist das Befahren der Innenstädte möglich. Eine Erlaubnis erhalten z.B. Anwohner, Geschäftsinhaber und deren Lieferanten sowie Behörden und städtische Dienstleister. 
Wer als Tourist Hotels oder Pensionen in einem Stadtzentrum bucht, sollte die Ausnahmegenehmigung für das eigene Auto mit auswählen. 
Die Webseiten der Unterkünfte geben in der Regel dazu Auskunft.
 
Der Verkehr wird in den größeren Kommunen per Videokamera überwacht.
Die können Kennzeichen erfassen und speichern (Datenschutz????). 
Mit großen Tafeln (natürlich nur in Italienisch) wird auf die Einfahrtregeln an den Zufahrtsstraßen hingewiesen. 
Doch tausende Urlauber merken das nicht und tappen in die Kostenfalle. 
Zumeist etliche Monate später kommt dann eine Zahlungsaufforderung.

Zumeist verwirren die aufgestellten Schilder, Vorschriften werden oft nicht sicher mitgeteilt. 
Wer die Beschränkungen nicht beachtet, riskiert neben Bußen auch das Abschleppen mit teils hohen Kosten als Folge.
Bedenken sollte man, dass mit Kennzeichenerfassung die hinterlegten Ausnahmegenehmigungen jederzeit abgleichbar sind. 
Dazu kommt der Informationsaustausch innerhalb der EU zu Verkehrsübertretungen. 
Achtung: Jede unerlaubte Fahrt in die Zone oder innerhalb wird als Einzeltat verfolgt und geahndet. Da können schnell hohe Beträge zusammenkommen. 
 
Spanien: 
Wer in das Stadtzentrum von Madrid mit dem Auto fahren will, muss die eingerichtete „Zona de Bajas Emisiones“ beachten. 
Sondergenehmigungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge sind über eine Online-Seite der Stadtverwaltung zu beantragen.

Barcelona:
Hier gibt es eine Umweltzone (Zona Baixes Emissiones, ZBE) innerhalb des Autobahnrings. 
Jeder, der mit seinem Wagen in die Stadt will, muss sich vorher registrieren lassen, auch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. 

Es muss eine eintägige (24-Stunden-)Genehmigung beim Metropolitan Registry of Foreign and Other Authorised Vehicles beantragt werden. 
Pro Jahr sind maximal 10 Tagesbewilligungen möglich.



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