Mit dem Auto in den Sommerurlaub: Achtung Autofahrerfalle Umweltzone in vielen Städten
Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Familien führt die Urlaubsfahrt ins Ausland. Dort sehen sie sich dann mit länderspezifischen Regelungen der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen konfrontiert, die es zu beachten gilt, um Ärger und vielleicht auch Bußgelder zu vermeiden.
Offiziell aus Gründen des Luft- und
Lärmschutzes (was Kritiker aber bestreiten) gelten europaweit in vielen Städten zusätzlich
Einfahrtsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge.
Das hat natürlich auch zur Folge, dass sich Urlauber inzwischen ganz genau überlegen, wohin sie demnächst fahren und wohin nicht.
Den vom Tourismus lebenden Geschäften wird das auf lange Sicht erheblichen Schaden zufügen.
Unsere Übersicht ist natürlich nicht vollständig, doch einiges konnten wir zusammen mit den Spezialisten des Automobilclubs AvD herausfinden.
Frankreich: Hier dürfen in
einigen Städten bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte nur
Kraftfahrzeuge einfahren, die eine so genannte CritAir-Plakette tragen.
Die ist für 4,61 Euro online
bestellbar, wird per Post auch nach Deutschland verschickt.
Die
jeweils geltenden Zufahrtsbeschränkungen sind durch Beschilderung und
durch elektronische Anzeigen vor Ort ausgewiesen.
Belgien: In Brüssel,
Antwerpen und Gent sind ebenfalls erhebliche Einschränkungen bei Tripps
mit Kraftfahrzeugen zu beachten.
Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen
Euro 0 bis Euro 4 sowie Benziner mit Euro 0 oder Euro 1 sind
dauerhaft ausgeschlossen.
Es ist für nicht berechtigte Fahrzeuge
allerdings möglich, eine kostenpflichtige (!) Ausnahmegenehmigung (... money, money, money ....) zu erwerben.
Die
verpflichtende Vorab-Anmeldung bzw. notwendige Ausnahmegenehmigung muss online auf den entsprechenden Seiten der Städte Brüssel, Antwerpen und Gent erfolgen.
„Zona a traffico limitato“
Italien: Dort gibt es schon lange so genannte „Zona a traffico limitato“
(ZTL), die in den historischen Kernen der Städte den Autoverkehr stark
beschränken.
Nur zu bestimmten Zeiten und für festgelegte Berechtigte
ist das Befahren der Innenstädte möglich. Eine Erlaubnis erhalten z.B.
Anwohner, Geschäftsinhaber und deren Lieferanten sowie Behörden und
städtische Dienstleister.
Wer als Tourist Hotels oder Pensionen in einem
Stadtzentrum bucht, sollte die Ausnahmegenehmigung für das eigene Auto
mit auswählen.
Die Webseiten der Unterkünfte geben in der Regel dazu
Auskunft.
Der Verkehr wird in den größeren Kommunen per
Videokamera überwacht.
Die können Kennzeichen erfassen und speichern (Datenschutz????).
Mit großen
Tafeln (natürlich nur in Italienisch) wird auf die Einfahrtregeln an den Zufahrtsstraßen
hingewiesen.
Doch tausende Urlauber merken das nicht und tappen in die Kostenfalle.
Zumeist etliche Monate später kommt dann eine Zahlungsaufforderung.
Zumeist verwirren die aufgestellten Schilder, Vorschriften werden oft nicht sicher mitgeteilt.
Wer die Beschränkungen
nicht beachtet, riskiert neben Bußen auch das Abschleppen mit
teils hohen Kosten als Folge.
Bedenken sollte man, dass mit Kennzeichenerfassung die
hinterlegten Ausnahmegenehmigungen jederzeit abgleichbar sind.
Dazu
kommt der Informationsaustausch innerhalb der EU zu
Verkehrsübertretungen.
Achtung: Jede unerlaubte Fahrt in die Zone oder
innerhalb wird als Einzeltat verfolgt und geahndet. Da können schnell
hohe Beträge zusammenkommen.
Spanien:
Wer in das Stadtzentrum von Madrid mit
dem Auto fahren will, muss die eingerichtete „Zona de Bajas Emisiones“
beachten.
Sondergenehmigungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge sind
über eine Online-Seite der Stadtverwaltung zu beantragen.
Barcelona:
Hier gibt es eine Umweltzone (Zona Baixes Emissiones, ZBE) innerhalb des
Autobahnrings.
Jeder, der mit seinem Wagen in die Stadt will, muss sich
vorher registrieren lassen, auch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.
Es muss eine eintägige (24-Stunden-)Genehmigung beim Metropolitan Registry of Foreign and Other Authorised Vehicles beantragt werden.
Pro Jahr sind maximal 10 Tagesbewilligungen möglich.
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