Klage von Greenpeace gegen Volkswagen vom Gericht als unbegründet abgewiesen
Die Umwelt-NGO Greenpeace wollte Volkswagen vor Gericht dazu zwingen, bereits ab 2030 keine Verbrennermotoren mehr herzustellen. Das hatte VW mit seinen „ID“-Modellen auch vor, doch die schlechte Verkaufbarkeit der Stromer macht das wohl unmöglich.
Deutschland werde laut Kritikern mittlerweile von nicht-gewählten und demokratisch nicht kontrollierten Parallelregierungen beherrscht.
Vor allem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von Vielflieger Jürgen Resch und die deutsche Greenpeace-Sektion wandeln ihre hohen finanziellen Rücklagen und Einkünfte in politische Macht um – z.B durch das vom Staat erteilte „Verbandsklagerecht“.
Die DUH treibt damit als Abmahnverein noch mehr Geld von Geschäftstreibenden ein, sehr gerne von Autohäusern.
Die Klage-Begründung von Greenpeace Deutschland:
„Wir klagen gegen Volkswagen, weil der Konzern mitverantwortlich dafür ist, daß unsere Grund- und Eigentumsrechte beeinträchtigt und weiter bedroht sind“
Weil: Die CO2-Emissionen der Pkw zur „Klimakrise“ beitragen, weswegen das 1,5°-Ziel verfehlt wird.
Die Richter am LG Braunschweig sahen das anders: Der Gesetzgeber habe dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts bereits genüge getan, darüber hinaus müßten die Kläger eventuelle Beeinträchtigungen dulden.
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