Jeder Verkehrsteilnehmer hat bestimmte Regeln zu beachten
Die Fahrschulzeit ist bei den meisten von uns schon recht lange her. Erste Hilfe leisten, Rettungsgasse bilden, Warndreieck mitführen: Diese Begriffe sind bekannt, doch viele wissen nicht konkret wie das vonstatten geht und was passiert, wenn man gegen eine dieser Regeln verstößt.
Erste Hilfe kann Leben retten
Wie
es einem Unfallopfer ergeht, hängt ganz wesentlich davon ab, ob ihm
frühzeitig und durchgehend geholfen wird. Ersthelfer können also Leben
retten.
Gleichzeitig ist Erste Hilfe eine gesetzlich geregelte Pflicht.
Diese Strafe droht: Wer in Notsituationen Hilfe unterlässt, obwohl dies
erforderlich und auch möglich ist, wird mit drei Punkten in Flensburg,
einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
bestraft.
Zudem drohen ein Fahrverbot oder die Entziehung der
Fahrerlaubnis.
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| Jeder ist in Deutschland verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Maßnahmen zur Rettung und Versorgung von Unfallopfern zu ergreifen. Foto: Roland-Rechtsschutzversicherung/Photographee.eu |
Rettungsgasse kann Leben retten
Rechtsanwalt Frank Preidel:
„Als
Rettungsgasse versteht man eine freie Gasse, die auf zweispurigen
Fahrbahnen in der Mitte der beiden Fahrstreifen gebildet wird. Bei drei
oder mehr Fahrstreifen gibt die Rechtsordnung in Deutschland, Österreich
und der Schweiz vor, diese zwischen dem am weitesten links gelegenen
und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.“
Die Rettungsgasse darf nur von Polizei,
Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt oder Abschleppfahrzeugen genutzt
werden.
Andere Fahrzeuge dürfen sie in keinem Fall befahren.
Diese Strafe droht: Wer sich
nicht an die Regeln hält, bekommt ein einmonatiges Fahrverbot, zwei
Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro.
Ausstattung kann Leben retten
Gesetzlich vorgeschrieben sei zwar nur eine Warnweste pro Pkw – es empfihlt sich jedoch eine Weste pro Mitfahrer, um so bestmöglich abgesichert zu sein.
Diese Strafe droht: Bei fehlender Ausstattung müssen Fahrzeughalter ein Verwarngeld von fünf bis 15 Euro zahlen.
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