Jeder Verkehrsteilnehmer hat bestimmte Regeln zu beachten

Die Fahrschulzeit ist bei den meisten von uns schon recht lange her. Erste Hilfe leisten, Rettungsgasse bilden, Warndreieck mitführen: Diese Begriffe sind bekannt, doch viele wissen nicht konkret wie das vonstatten geht und was passiert, wenn man gegen eine dieser Regeln verstößt.



Erste Hilfe kann Leben retten

Wie es einem Unfallopfer ergeht, hängt ganz wesentlich davon ab, ob ihm frühzeitig und durchgehend geholfen wird. Ersthelfer können also Leben retten. 
Gleichzeitig ist Erste Hilfe eine gesetzlich geregelte Pflicht. 
 
Diese Strafe droht: Wer in Notsituationen Hilfe unterlässt, obwohl dies erforderlich und auch möglich ist, wird mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. 
Zudem drohen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
 
Jeder ist in Deutschland verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Maßnahmen zur Rettung und Versorgung von Unfallopfern zu ergreifen.     Foto: Roland-Rechtsschutzversicherung/Photographee.eu 

Rettungsgasse kann Leben retten

Die Bildung einer Rettungsgasse ist Pflicht, wenn der außerörtliche Verkehr zu stocken beginnt oder ein Stau entstanden ist. 
Rechtsanwalt Frank Preidel:
„Als Rettungsgasse versteht man eine freie Gasse, die auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte der beiden Fahrstreifen gebildet wird. Bei drei oder mehr Fahrstreifen gibt die Rechtsordnung in Deutschland, Österreich und der Schweiz vor, diese zwischen dem am weitesten links gelegenen und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.“

Die Rettungsgasse darf nur von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt oder Abschleppfahrzeugen genutzt werden. 
Andere Fahrzeuge dürfen sie in keinem Fall befahren. 
 
Diese Strafe droht: Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro.
 
Wie es einem Unfallopfer ergeht, hängt wesentlich davon ab, ob ihm frühzeitig und durchgehend geholfen wird. Daher ist Erste Hilfe in Deutschland eine gesetzlich geregelte Pflicht, die eingehalten werden muß.     Foto: Roland-Rechtsschutzversicherung/Kzenon

Ausstattung kann Leben retten

Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten müssen im Auto immer mitgeführt werden. 
Gesetzlich vorgeschrieben sei zwar nur eine Warnweste pro Pkw – es empfihlt sich jedoch eine Weste pro Mitfahrer, um so bestmöglich abgesichert zu sein. 
 
Diese Strafe droht: Bei fehlender Ausstattung müssen Fahrzeughalter ein Verwarngeld von fünf bis 15 Euro zahlen.

 

 

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