Wer mit Hund und Katze auf Reisen geht, muss in Europa einiges beachten, wir zeigen hier was

Innerhalb der EU ist für Hunde und Katzen ein Heimtierausweis erforderlich, der neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer eine gültige Tollwutimpfung nachweisen muss. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Abreise, eine Auffrischimpfung fristgerecht erfolgt sein. Der ADAC hat hier für uns alle wichtigen Vorschriften zusammengefasst. 

 

Außerdem gilt eine Chip-Pflicht für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurden.

Hatte das Tier als Kennzeichnung vor diesem Stichtag bereits eine Tätowierung, die noch gut lesbar ist, muss es nicht neu gechippt werden. 
Allerdings verblassen Tätowierungen als Kennzeichnung auf der Haut der Tiere mit der Zeit und der Code im Fell kann so nicht mehr mit dem Eintrag im Heimtierausweis verglichen werden.
 

Hunde im Auto: Ungesichert auf dem Beifahrersitz sieht zwar lustig aus, ist aber falsch.   Foto: ADAC.


 
Einige europäische Länder sind der EU gleichgestellt:
- Schweiz,
- Liechtenstein
- Norwegen
Für die Einreise nach Nordirland gelten die Bestimmungen der Republik Irland. 
In Finnland, Irland, Nordirland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer erforderlich. 
Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche gibt es keine einheitlichen EU-Bestimmungen. 
Hier gelten jeweils eigene Vorschriften.

spezielle Regeln

Neben den Einreisebestimmungen gibt es Regeln, die im Urlaubsland selbst zu beachten sind.
Oft herrscht Leinenzwang, z.B. in Italien und Spanien, in Dänemark bei Waldspaziergängen. 
In Spanien und Italien dürfen Hunde offiziell nicht mit ins Restaurant. 
In Portugal dürfen Hunde nicht in Busse und Straßenbahnen. 
In den meisten Anrainerstaaten am Mittelmeer sind Hunde während der Hauptsaison zumindest an den touristisch stark frequentierten Stränden nicht erlaubt. 
Häufig gibt es jedoch spezielle Hundeabschnitte. 
Auskunft geben die jeweiligen Touristen-Informationen.

Nicht-EU-Staaten

Bei der Einreise sind unterschiedliche Bestimmungen zu beachten. 
Bei der Wiedereinreise verlangt die EU aus einzelnen Ländern einen Antikörpernachweis für Tollwut.
Das gilt zum Beispiel aus den folgenden Ländern:
- Albanien
- Kosovo
- Montenegro
- Serbien
- Türkei,
- Marokko
- Tunesien
- Ägypten
- Thailand 
- oder Südafrika
Urlauber müssen bereits vor der Abreise daran denken, einen Tollwutantikörpertest durchführen zu lassen (frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung).


Urlaubsreise mit dem Auto 

Hier sollten Haustierbesitzer auf sichere Transportmöglichkeiten achten. 
Transportboxen bzw. Gitter zwischen Sitz- und Laderaum sind empfehlenswert. 
 

Urlaubsreise mit deR Bahn

Reist das Haustier in einer Transportbox in der Bahn mit, fallen übrigens keine Zusatzkosten an, wenn die Box in die Gepäckablage bzw. unter den Sitz passt. 
Für größere Hunde ist der halbe Ticketpreis fällig. 
Außerdem müssen die Tiere einen Maulkorb tragen und angeleint sein. 
 

Urlaubsreise mit dem Flieger

Wichtig: vorher schlau machen!.
Denn nicht jede Airline gestattet Tiere.
Auch die Transportbedingungen variieren. 
Für den Transport im Frachtraum gibt es spezielle Boxen.
Die muss der Besitzer zum Teil selbst besorgen. 
Auch ist die Anzahl der Tiere pro Flug begrenzt. 
Seit 2021 transportiert die Lufthansa so genannte stumpfnasige Rassen (z.B. Mops oder Perserkatze) aufgrund des Tierwohls nicht mehr im Frachtraum. 
Aber nicht jedes Tier darf mit in die Kabine.

 

 

 

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