Der nächste Winter kommt bestimmt und mit ihm auch das Eiskratzen für Laternenparker

Stellenweise gehen die Temperaturen wieder runter in Richtung Gefrierpunkt. Als Folge frieren die Scheiben zu. Wer sein Auto nicht in der Garage parkt, muss jetzt Eiskratzen. Doch dabei gilt es klare Vorschriften einzuhalten.
von HaJo Rummel


 
Wer nur ein kleines Guckloch in die Windschutzscheibe kratzt, bekommt Probleme.
Alle Autoscheiben müssen vor der Fahrt komplett vom Eis befreit werden. 
Andernfalls droht ein Bußgeld von zehn Euro. 
 
Foto: ZDK
 
Wichtig beim Kratzen: nicht zu viel Druck aufwenden. 
Heftiges Hin- und Herkratzen kann sogar schädlich sein.
Denn Schmutzpartikel können wie Schmirgelpapier wirken und die Scheibe zerkratzen. 
 

Der richtige sollte es sein

Wichtig ist auch die richtige Auswahl des Eiskratzers. 
Von einem Metallschaber rät der ADAC ab. 
Dieser kann die Scheibe schnell zerkratzen. 
Bei Unachtsamkeit auch den Lack.
Beste und sicherste Lösung ist ein stabiler Eiskratzer aus Kunststoff. 
Eine (umweltschädlichere) Alternative sind Enteisungssprays. 
 
Dass man für freie Sicht die Finger von einem Kessel mit heißem Wasser lassen sollte, dürfte sich mittlerweile überall herumgesprochen haben.

Doch nicht nur an die Scheiben müssen Autofahrer denken. 
Auch das Kennzeichen muss lesbar sein.
Scheinwerfer, Motorhaube und Autodach müssen ebenfalls schneefrei sein. 
Weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht dürfen durch herabfallende Schneemengen oder Eisstücke gefährdet werden. 
 
Foto: Edda Stahn

 
Außerdem wichtig für gute Sicht im Winter ist ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.
Das gehört zum Winterset in jedem Auto:
- Eiskratzer 
- kleiner Besen fürs Schneeabfegen
- Abdeckfolie für die Windschutzscheibe
-  für den Notfall ein Türschloss-Enteiser
 
Immer noch häufig zu beobachten ist das Motor-Warmlaufenlassen. 
Keine gute Idee, denn so etwas ist schon lange bei uns verboten
Dies schadet der Umwelt und macht unnötig Lärm. 
Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.
 


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