Der nächste Winter kommt bestimmt und mit ihm auch das Eiskratzen für Laternenparker
Stellenweise gehen die Temperaturen wieder runter in Richtung Gefrierpunkt. Als Folge frieren die Scheiben zu. Wer sein Auto nicht in der Garage
parkt, muss jetzt Eiskratzen. Doch dabei gilt es klare Vorschriften einzuhalten.
von HaJo Rummel
Wer nur ein
kleines Guckloch in die Windschutzscheibe kratzt, bekommt Probleme.
Alle Autoscheiben müssen vor der Fahrt komplett vom Eis
befreit werden.
Andernfalls droht ein Bußgeld von zehn Euro.
Wichtig beim Kratzen: nicht zu viel Druck aufwenden.
Heftiges Hin- und
Herkratzen kann sogar schädlich sein.
Denn Schmutzpartikel können wie
Schmirgelpapier wirken und die Scheibe zerkratzen.
Der richtige sollte es sein
Wichtig ist auch die
richtige Auswahl des Eiskratzers.
Von einem Metallschaber rät der ADAC ab.
Dieser kann die Scheibe schnell zerkratzen.
Bei Unachtsamkeit auch
den Lack.
Beste und sicherste Lösung ist ein stabiler Eiskratzer aus Kunststoff.
Eine (umweltschädlichere)
Alternative sind Enteisungssprays.
Dass man für freie Sicht die
Finger von einem Kessel mit heißem Wasser lassen sollte, dürfte sich
mittlerweile überall herumgesprochen haben.
Doch nicht nur an die Scheiben müssen Autofahrer denken.
Doch nicht nur an die Scheiben müssen Autofahrer denken.
Auch das
Kennzeichen muss lesbar sein.
Scheinwerfer, Motorhaube und Autodach
müssen ebenfalls schneefrei sein.
Weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene
Sicht dürfen durch herabfallende Schneemengen oder Eisstücke gefährdet
werden.
Außerdem wichtig für gute Sicht im Winter ist ausreichend
Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.
Das gehört zum Winterset
in jedem Auto:
- Eiskratzer
- kleiner Besen fürs Schneeabfegen
- Abdeckfolie für die Windschutzscheibe
- für den Notfall ein
Türschloss-Enteiser
Immer noch häufig zu beobachten ist das
Motor-Warmlaufenlassen.
Keine gute Idee, denn so etwas ist schon lange bei uns verboten
Dies schadet der Umwelt und macht unnötig Lärm.
Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.
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