Verkehrsrecht: betrunkenes Fahren auf dem Supermarkt-Parkplatz ist Fahrzeugführen im öffentlichen Verkehrsraum
Im vorliegenden Fall erwischte die Polizei einen Mann auf einem Einkaufscenter-Parkplatz, der dort mit 1,63 Promille in seinem Wagen unterwegs war.
Da der sich nachfolgend weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, entzog ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Der Betroffene wollte so ein Gutachten nicht vorzulegen.
Sein Argument: auf dem Parkplatz war er nicht im Straßenverkehrunterwegs.
Das sahen zuerst das Verwaltungsgericht Ansbach und später der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV jedoch ganz anders.
Bayerische Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 11 CS 20.2867
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