Das aktuelle Urteil: nach einem Schaden kurz nach dem Kauf muss der das verlangende Verkäufer auch die Transportkosten zu ihm zahlen
Mängel kann der Verkäufer selbst überprüfen, muss dann laut Landgericht Saarbrücken die Transportkosten tragen. Auch, wenn die Entfernung zwischen seinem Betrieb und dem Ort, an dem sich der Mangel zeigt, groß ist.
Im vorliegenden Fall verkaufte ein Autohändler einen gebrauchten BMW X3 für 7.900 Euro.
Der Käufer hatte kurz danach in der Türkei einen Motorschaden.
Der Verkäufer verlangte das Prüfen in seiner Werkstatt.
Die Transportkosten dafür wollte er jedoch nicht zahlen.
Der Käufer brachte das SUV dennoch auf seine Kosten zurück.
Dann verlangte er die Erstattung von fast 2.400 Euro.
Der Verkäufer weigerte sich, es kam zur Klage.
Das Landgericht bejahte in zweiter Instanz den Anspruch auf Erstattung.
Und verurteilte den Autohändler auf Zahlung.
Landgericht Saarbrücken
Landgericht Saarbrücken
Aktenzeichen.: 13 S 130/20)
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