Verbraucherfrage der Woche: ist ein Moped-Führerschein schon ab 15 Jahren möglich?
Das Fahren eines Mopeds ab 15 ist tatsächlich gesetzlich erlaubt, doch nicht überall. Wir verraten hier auch, was dabei alles zu beachten ist.
Kfz-Experte Frank Mauelshagen von ERGO erklärt uns alles genau.
Vor allem in ländlicheren Regionen sind Mopeds und Roller bei Jugendlichen sehr beliebt,.
Kein Wunder, Busse und Züge fahren oft nur spärlich.
Daher wurde im Oktober 2019 beschlossen, die Altersbegrenzung für den Moped-Führerschein von 16 auf 15 Jahre zu senken.
Der neue Beschluss gilt allerdings nicht automatisch für ganz Deutschland.
Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob es die neue Regelung anerkennen will.
In Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen ist sie bereits in Kraft.
Auch Thüringen, Schleswig-Holstein und Hessen planen Führerschein ab 15.
Niedersachsen will die Neuregelung vorerst nicht umsetzen.
Doch da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Zuvor durften 15-Jährige nur Mofas mit 25 km/h Höchsttempo steuern.
Die neue Regelung erlaubt auch Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 45 km/h.
Sechs Monate vor dem 15. Geburtstag können sich Jugendliche bei der Fahrschule anmelden.
Die theoretische Prüfung können sie dann frühestens drei, die praktische einen Monat vor ihrem 15. Geburtstag antreten.
Doch Vorsicht:
Die Fahrerlaubnis gilt dann nur in den jeweiligen Bundesländern.
Wer außerhalb unterwegs ist, riskiert, seinen Führerschein zu verlieren.
Nutzfahrzeuge, Insider-Tipps, Verkehrsrecht etc.
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Interessantes senden an:
achim.stahn@interpress-ipr.de
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| Foto: ERGO Group |
Kfz-Experte Frank Mauelshagen von ERGO erklärt uns alles genau.
Vor allem in ländlicheren Regionen sind Mopeds und Roller bei Jugendlichen sehr beliebt,.
Kein Wunder, Busse und Züge fahren oft nur spärlich.
Daher wurde im Oktober 2019 beschlossen, die Altersbegrenzung für den Moped-Führerschein von 16 auf 15 Jahre zu senken.
Der neue Beschluss gilt allerdings nicht automatisch für ganz Deutschland.
Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob es die neue Regelung anerkennen will.
In Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen ist sie bereits in Kraft.
Auch Thüringen, Schleswig-Holstein und Hessen planen Führerschein ab 15.
Niedersachsen will die Neuregelung vorerst nicht umsetzen.
Doch da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Zuvor durften 15-Jährige nur Mofas mit 25 km/h Höchsttempo steuern.
Die neue Regelung erlaubt auch Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 45 km/h.
Sechs Monate vor dem 15. Geburtstag können sich Jugendliche bei der Fahrschule anmelden.
Die theoretische Prüfung können sie dann frühestens drei, die praktische einen Monat vor ihrem 15. Geburtstag antreten.
Doch Vorsicht:
Die Fahrerlaubnis gilt dann nur in den jeweiligen Bundesländern.
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