Promillewert für Radfahrer: auch beim Radeln gibt es eine Obergrenze, sonst droht Ungemach

Radfahren ist inzwischen ganzjährig beliebt, iIm Sommer kommen noch viele Genussradler hinzu, die Ausflüge ins Grüne oder in den Biergarten unternehmen. Doch Vorsicht: die Promilleobergrenze ist schnell erreicht. 


Wie hoch diese ist und worauf Radler achten sollten, weiß Andrea Häußler, Verkehrsexpertin beim TÜV SÜD Life Service.


Kein Alkohol und bei jedem Wetter selbst nachts gut sichtbar zu sein ist die beste Lebensversicherung für Fahrradfahrer. Zum sicheren Verstauen bietet Ortlieb die praktische Packtaschenserie "Ultimate 6" mit viel reflektierenden Flächen an.   Foto: pd-f 

 

Wieviel Alkohol ist erlaubt?

Dass Alkohol am Autolenker ein Verkehrsvergehen ist, weiß jeder. 
Auf dem Rad liegt die Promilleobergrenze mit 1,6 Promille deutlich höher. 
Was viele nicht wissen: wer erwischt wird, riskiert seinen Pkw-Führerschein. 

Andrea Häußler:
 „Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss kann eine hohe Geldstrafe, den Führerscheinverlust und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen“.

Wieviel Alkohol eine Person trinken kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Alkoholgehalt der Getränke
- Trinkgeschwindigkeit
- Körpergewicht
- Geschlecht 
- die „solide Unterlage“ (was wurde vorher gegessen).

Egal wie, es gilt auch hier: Verkehrsteilnahme ist nur ohne Alkohol sicher!


Rad lieber stehen lassen

Nicht mehr sicher auf den Beinen und sich schwindelig fühlen, dies sind Anzeichen dafür, dass der Promillewert im Blut bereits zu hoch für eine Fahrradfahrt ist.

In so einem Fall auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Wer alkoholisiert per Rad unterwegs ist, gefährdet andere und sich selbst.
Mit ernsten Folgen wie Tod oder lebenslanger Behinderung.
Die psychische Belastung unschuldiger Unfallbeteiligter kommt noch dazu.
Das sollte und darf nicht unterschätzt werden.

1,6 Promille hat auch vor dem Gesetz ernste Folgen.
Laut Bußgeldkatalog 2020 gibt es dafür:
- drei Punkte in Flensburg
- Geldstrafe
- Anordnung zur MPU (im Volksmund „Idiotentest“)

Wird die MPU nicht bestanden, kann es zum Fahrverbot kommen – Führerschein weg.
Auch ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot kann die Behörde verhängen.


Strafanzeige ab 0,3 Promille

Schon ab 0,3 Promille droht eine Strafanzeige, wenn Radfahrer:
- auffällig fahren
- andere gefährden
- einen Unfall verursachen

Extra-Tipp: Vorsicht ist auch am nächsten Tag angesagt.
Unser Körper baut nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab.
Der Promillewert nach durchzechter Nacht kann daher auch am Morgen zu hoch sein.
Dann besser: öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit wählen.




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