Multitasking auf dem Rad: was ist erlaubt und was auf keinen Fall?
Kennen wir doch alle: Um die Fahrt auf dem Fahrrad noch angenehmer zu gestalten, hören viele über ihr Handy Musik und tippen nebenbei noch Nachrichten. Ob erlaubt oder nicht, vielleicht sogar gefährlich, darüber machen sich die meisten keine Gedanken.
Dazu Marcus Brechler, Leiter TÜV-STATION Göttingen-Grone:
.„Grundsätzlich ist Musik hören nicht verboten.
Entscheidend ist hierbei nur die Lautstärke“.
Laut Straßenverkehrsordnung sind Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird.
Solange Radfahrer ihre Umwelt noch ohne Einschränkungen wahrnehmen, z.B. auf Zurufe reagieren können, spricht nichts gegen die musikalische Untermalung.
Obwohl es die Konzentration im Straßenverkehr senkt.
Was zu allerlei Gefahren führen kann.
Auch für einen selbst.
Wird das Gehör zu stark beeinträchtigt: Bußgeld bis 15 Euro.
Strenger die Regelung bei Handynutzung am Lenker:
- verboten ist zu telefonieren
- verboten ist Nachrichten zu tippen
- verboten ist nach Musik zu suchen
Grundsätzlich müssen beide Hände für den Lenker frei sein.
Handy-Bedienung nur mit Halterung an Lenkstange erlaubt.
Verstöße können mit bis zu 55 Euro geahndet werden.
Marcus Brechler:
„Ich rate, das Handy sowie Kopfhörer in der Tasche zu lassen.
Es ist deutlich sicherer, alle Sinne zu nutzen.
Für Musik hören und Unterhaltung bietet der Tag genügend Zeit.
Unabgelenkt rechtzeitig reagieren zu können, das kann Leben retten.
Das gilt für einen selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmer“.
Nutzfahrzeuge, Insider-Tipps, Verkehrsrecht etc.
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achim.stahn@interpress-ipr.de
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.„Grundsätzlich ist Musik hören nicht verboten.
Entscheidend ist hierbei nur die Lautstärke“.
Laut Straßenverkehrsordnung sind Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird.
Solange Radfahrer ihre Umwelt noch ohne Einschränkungen wahrnehmen, z.B. auf Zurufe reagieren können, spricht nichts gegen die musikalische Untermalung.
Obwohl es die Konzentration im Straßenverkehr senkt.
Was zu allerlei Gefahren führen kann.
Auch für einen selbst.
Wird das Gehör zu stark beeinträchtigt: Bußgeld bis 15 Euro.
Strenger die Regelung bei Handynutzung am Lenker:
- verboten ist zu telefonieren
- verboten ist Nachrichten zu tippen
- verboten ist nach Musik zu suchen
Grundsätzlich müssen beide Hände für den Lenker frei sein.
Handy-Bedienung nur mit Halterung an Lenkstange erlaubt.
Verstöße können mit bis zu 55 Euro geahndet werden.
Marcus Brechler:
„Ich rate, das Handy sowie Kopfhörer in der Tasche zu lassen.
Es ist deutlich sicherer, alle Sinne zu nutzen.
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