Audi verlängert aus Kulanzgründen Neuwagengarantie und Anschlussgarantie
Grund dafür ist, dass es vielen Kunden wegen der Corona-Bedrohung nicht möglich war oder ist, Audi-Vertragswerkstätten aufzusuchen und ihre Garantieansprüche wahrzunehmen.
Die Verlängerung gilt weltweit für alle in Europa, Brasilien, Mexiko und Indien produzierten Fahrzeuge, deren Neuwagen- bzw. Audi-Anschlussgarantie im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 ausläuft bzw. bereits ausgelaufen ist.
Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie. Beziehungsweise spätestens am 31. August 2020.
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| Audi A4 Allroad Foto: Achim Stahn |
Die Verlängerung gilt weltweit für alle in Europa, Brasilien, Mexiko und Indien produzierten Fahrzeuge, deren Neuwagen- bzw. Audi-Anschlussgarantie im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 ausläuft bzw. bereits ausgelaufen ist.
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