Urteil: Vollkasko muss auch bei unklarer Unfallursache zahlen

Eine Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch einen Unfall aufkommen. Auch dann, wenn nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden kann, ob sich dieser wirklich so ereignete wie vom Autobesitzer geschildert.




Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Braunschweig (Az. 11 U 74/17).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer mit seinem Automatikfahrzeug eine Toreinfahrt durchbrochen und zwei Stützpfeiler beschädigt.
Der Mann behauptete, das Fahrzeug habe sich von selbst in Bewegung gesetzt, nachdem er bereits ausgestiegen war.
Beim Versuch, das Auto zu stoppen, sei er dann versehentlich aufs Gaspedal gekommen.
Den Schaden sollte seine Vollkaskoversicherung ersetzen.
Doch die weigerte sich zu zahlen.
Sie glaubte die die Geschichte des Versicherungsnehmers nicht.

Doch vor Gericht scheiterte die Versicherung.
Zwar konnte nicht sicher geklärt werden, wie sich der Unfall tatsächlich ereignete.
Die Schäden am Fahrzeug und der Toreinfahrt passten laut Gericht aber zur Schilderung des Fahrers.
Außerdem hatte der den Unfallhergang unmittelbar danach Zeugen gegenüber so geschildert.
Hinzu kam, dass das Fahrzeug auch bei einem Test durch einen Gutachter von alleine losgerollt war.

Auch das Gericht nahm an, dass der Fahrer nur versehentlich auf das Gaspedal gekommen sei, als er versuchte, sein allein fahrendes Auto zu stoppen.
Die Versicherung muss daher für den Schaden aufkommen.





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