Ratgeber Unfall im Ausland: was ist zu tun, wenn es mal unterwegs gekracht hat?

Ein Unfall im Ausland ist doppelt ärgerlich. Denn dann kommen zu dem Ärger und einer möglichen Verhinderung der Weiterfahrt auch die Sprachbarriere und weitere unbekannte Dinge.


Wie und wo bestellt man einen Pannenservice auf spanisch? 
Oder organisiert den Rücktransport auf italienisch? 
Für viele ist das unmöglich. 

Nach dem Crash kommen neben Sprachbarrieren auch unbekannte Verwaltung, Papierflut und sogar ein endloses juristisches Nachspiel. 
ARAG Experten geben hier wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall und raten zu einem Verkehrsrechtsschutz, der auch im Ausland greift.

Die wichtigsten Regeln nach einem Unfall
  • kein Schuldanerkenntnis abgeben
  • die Polizei rufen
  •  nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners fragen
  • Unfallstelle und einzelne Details mit Handy oder Kamera fotografieren
  • Unfallprotokoll anfertigen (Kennzeichen + Herkunftsland des Unfallgegners, Datum, Uhrzeit, Ort)
  • den Schadensofort der  eigenen Autohaftpflichtversicherung melden – spätestens innerhalb einer Woche und auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint

Die Schadensregulierung organisieren 
Muss nicht direkt während des Urlaubs erfolgen, kann auch später von zu Hause aus erledigt werden. 
Über den Zentralruf der Autoversicherer (Bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. 
Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagenparat zu haben:
-  Unfallbericht
- Unfallbestätigung
- evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners
 



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