Jedes Jahr ein neues Spiel: auch 2020 kommen etliche Änderungen auf Verkehrsteilnehmer auf unseren Straßen zu
Weihnachtsmärkte, besinnliche Beleuchtung und die Songauswahl im Radio verraten es: Das Jahr neigt sich dem Ende zu. In der kältesten und dunkelsten Zeit ist Sicherheit auf den Straßen besonders wichtig. Außerdem bringt 2020 auch einige Änderungen im Straßenverkehrsrecht.
Neuigkeiten ab 2020
Mit dem Jahreswechsel kommen auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Veränderungen auf Verkehrsteilnehmer zu. Marcus Brechler, Leiter der TÜV Station Göttingen-Grone weiß, was 2020 erlaubt ist und wo es teuer wird.
Auf jeden Fall steigt der Schilderwahn der Kommunen ins unermäßliche.
Schon heute könnte man mit allen Schildern in Deutschland gleich mehrfach einen Weg übers Meer nach Amerika legen.
Doch das ist natürlich eine andere (Steuerverschwendungs)Geschichte.
Rettungsgassen sind wichtig bei Notfällen.
Wer sich noch immer nicht daran hält und bei einem Stau den Rettungskräften keinen Platz macht, kassiert neben 2 Punkten in Flensburg + 200 Euro Bußgeld zukünftig noch einen Monat Fahrverbot.
Wer eine Rettungsgasse sogar für sich nutzt und einfach durchfährt, wird mit 240 Euro Bußgeld plus einem Monat Fahrverbot deutlich härter bestraft werden als zuvor.
„Bei der Rettung nach einem Unfall kommt es oft auf Sekunden an. Dass die Rettungskräfte so schnell wie möglich zum Unfallort kommen, ist dabei entscheidend“, betont Brechler.
Deshalb gilt beim Stau:
Alle auf der linken Spur ordnen sich möglichst weit links ein, alle anderen fahren nach rechts.
Der Seitenstreifen soll frei bleiben, andere Trennlinien der Fahrstreifen dürfen überfahren werden.
Mehr Schutz für Radfahrer
Um Unfällen mit Radlern vorzubeugen, sieht die StVO 2020 neue bzw. genauere Regeln vor.
So wurde der Mindestabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen (Fußgänger, Räder, E-Scooter) halten müssen, auf zwei Meter außerorts und 1,5 Meter innerorts festgelegt.
Bisher war lediglich von „ausreichendem Seitenabstand“ die Rede.
Darüber hinaus gibt es ein neues Schild, das an besonders engen Stellen aufgestellt werden kann.
Dieses verbietet das Überholen von Zweirädern wie Mopeds, Rollern und Fahrrädern für den
markierten Streckenabschnitt.
Eine weitere Maßnahme zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern:
ab 2020 dürfen Lkw über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Leider gibt es keine schärferen Bußgeldandrohungen gegen Fahren ohne Licht.
Alle Autofahrer müssen (!) tagsüber mit Licht fahren, Radfahrer nicht.
Und die schalten das zumeist auch nachts nicht ein.
Doch das scheint keinen Verantwortlichen zu stören.
Kontrollen gibt es ebenfalls so gut wie keine.
Das ist völlig unverständlich.
Eigentlich sogar höchst kriminell.
Denn immer wieder passieren nur dadurch tödliche Unfälle.
Und vor Gericht bekommt Autofahrer Mitschuld.
Von den schlaflosen Nächten in den Folgejahren wollen wir hier gar nicht erst sprechen.
Schutz vor Abzocke wird weiter eingeschränkt
Tempolimits werden sehr oft völlig sinnlos verfügt.
Kein Wunder, dass sich viele nicht daran halten.
Das sind keine Raser, sondern nur klar denkende Menschen.
Einige schützen sich vor Willkürmaßnahmen mit Hilfsmitteld.
Blitzer-Apps für das Smartphone oder Navigationsgerät sowie Radarwarner sind allerdings künftig eindeutig verboten.
Sie werden mit einem Punkt in Flensburg und 75 Euro Bußgeld bestraft.
Geänderte Straßennutzung
Klimaschutz und Verkehrswende sind in aller Munde. Das spiegelt sich auch in der StVO wider. „Kommunen können in Zukunft Busspuren für Autos freigeben, in denen mindestens drei Personen sitzen. Dafür gibt es ein entsprechendes Schild, das diese speziellen Busspuren kennzeichnet“, so der Stationsleiter.
Aber auch das Radfahren soll besonders gefördert werden.
Deshalb können ab 2020 spezielle Fahrradzonen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden, die nur für Radfahrer befahrbar sind, es sei denn, ein Zusatzschild genehmigt die Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer.
An Ampeln mit permanentem Grünpfeilschild gilt das Recht zum Abbiegen nun auch für die auf dem Radweg oder Radfahrstreifen.
Darüber hinaus wird es ein eigenes Grünpfeilschild für Radfahrer geben, das ausschließlich ihnen das
Abbiegen trotz roter Ampel erlaubt.
Mal kurz jemanden absetzen, etwas ein- oder ausladen: Halten in zweiter Reihe ist beliebt.
Kein Parkplatz in Sicht, ein kurzer Stopp neben parkenden Autos ist leider für viele normal.
„Bisher wurde das weitgehend geduldet oder mit einem geringen Bußgeld von 15 Euro geahndet“,
erklärt Brechler, „Das ändert sich 2020. Halten in zweiter Reihe soll dann mit 55 Euro, bei Behinderung sogar mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.“
In den Städten und Kommunen müssten jetzt alle Grünen Ampeln leuchten.
Endlich können Sie den Geschäften im Ort helfen, sie vor Amazon und Co. schützen.
Das bedeutet:
mehr Personal um Bußgelder von DHL, DPD, GLS, Hermes oder UPS zu kassieren.
So sollte es eigentlich sein, doch das wird leider nicht passieren.
55 Euro Bußgeld: Parken + Halten auf Geh-/ Radwegen + 1 Punkt in Flensburg bei Behinderung
Wer in der Nähe einer Kreuzung parkt, weiß in der Regel: mind. fünf Meter Abstand von der Einmündung halten.
Ab 2020 kann dieser Abstand erhöht werden.
Wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, der durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet ist.
Neue Parkflächen für neue Mobilität
Neben strengeren Regeln und Strafen für Parkverstöße sieht die StVO im neuen Jahr auch neue Parkmöglichkeiten für einige Verkehrsteilnehmer vor.
Für die Einrichtung von Parkflächen für Lastenfahrräder gibt es ein neues Symbol.
Dieses ermöglicht Gemeinden, dafür eigene Parkflächen und Ladezonen einzurichten.
Auch professionelle Carsharing-Dienste sollen in Zukunft gefördert werden.
Ein spezielles Symbol hinter die Windschutzscheibe räumt den geteilten Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ein.
Einige neue Regeln gibt es auch.
Tempolimit bei Zusatzschild Schneeflocke
In der kalten Jahreszeit muss man stets damit rechnen, dass sich unerwartet Glatteis bildet.
Auf diese Gefahr weist ein Zusatzschild hin: schwarze Schneeflocke auf weißem Grund
Was oft nicht bekannt ist:
Die angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kombination mit diesem Schild gilt nicht nur, wenn Schnee liegt, sondern auch bei trockener Straße.
Das Verkehrszeichen für Gefahr unerwarteter Glatteisbildung, wie es offiziell lautet, warnt lediglich vor winterlichen Straßenverhältnissen.
Das Tempolimit gilt immer, auch im Sommer, da keine zeitliche oder witterungsbedingte Einschränkung vorliegt.
Klarer Unterschied zum Zusatzschild „bei Nässe“, das ein Höchsttempo auf nasse Fahrbahnen beschränkt.
„Das Schneeflocken-Verkehrszeichen soll mit seinem informativen Charakter die
allgemeine Akzeptanz für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung
erhöhen“, so TÜV-Stationsleiter Marcus Brechler.
Auto freikratzen und von Schnee befreien
Zur Basisausstattung gehören jetzt Handbesen und Eiskratzer, denn:
„Grundsätzlich muss das Auto vor der Fahrt komplett von Schnee und Eis befreit
werden“, weiß Brechler.
Dazu gehört, dass sämtliche Scheiben vollständig durchsichtig sind.
Nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe freikratzen = 10 Euro Bußgeld
Auch das Autodach muss von Schnee befreit werden.
Denn dieser kann während der Fahrt herunterfallen und nachfolgenden Verkehr gefährden.
Wer trotzdem mit Schneehaube losfährt = 25 Euro Strafe.
Ein zugeschneites Kennzeichen = 5 Euro Bußgeld.
Festgefahren im Schnee: Was nun?
Ist das Auto eingeschneit oder im Schnee festgefahren, wird das Anfahren oft zum Problem.
Tipp von Marcus Brechler, Leiter der TÜV Station Göttingen-Grone:
„Um trotzdem vom Fleck zu kommen, zunächst den Schnee vor den Rädern beseitigen“.
Wenn man die Möglichkeit hat, hilft es, Sand vor die Räder zu streuen.
Alternativ Teppichstücke, Pappkartons oder Fußmatten aus dem Auto vor die Räder legen.
Vor dem Anfahrversuch ESP und ASR ausschalten.
Dann mit viel Gefühl die Kupplung kommen lassen und Gaspedal betätigen.
„Um die Drehzahl niedrig zu halten und ein Durchdrehen der Räder zu verhindern, kann man auch versuchen, im zweiten Gang anzufahren. Um den Wagen zu befreien, sollte man sanft vor und zurück fahren. Dann empfiehlt es sich, eher untertourig weiterzufahren“, sagt der Stationsleiter.
Dadurch wird mehr Zugkraft auf den glatten Untergrund übertragen.
Gelingt das Anfahren so nicht, wird Hilfe benötigt, die das Fahrzeug rausschiebt oder rauszieht.
Ist keine Hilfe in Sicht, Pannendienst oder Automobilclub informieren.
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Neuigkeiten ab 2020
Mit dem Jahreswechsel kommen auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Veränderungen auf Verkehrsteilnehmer zu. Marcus Brechler, Leiter der TÜV Station Göttingen-Grone weiß, was 2020 erlaubt ist und wo es teuer wird.
Auf jeden Fall steigt der Schilderwahn der Kommunen ins unermäßliche.
Schon heute könnte man mit allen Schildern in Deutschland gleich mehrfach einen Weg übers Meer nach Amerika legen.
Doch das ist natürlich eine andere (Steuerverschwendungs)Geschichte.
Unterwegs auf zwei und vier Rädern
Rettungsgasse bildenRettungsgassen sind wichtig bei Notfällen.
Wer sich noch immer nicht daran hält und bei einem Stau den Rettungskräften keinen Platz macht, kassiert neben 2 Punkten in Flensburg + 200 Euro Bußgeld zukünftig noch einen Monat Fahrverbot.
Wer eine Rettungsgasse sogar für sich nutzt und einfach durchfährt, wird mit 240 Euro Bußgeld plus einem Monat Fahrverbot deutlich härter bestraft werden als zuvor.
„Bei der Rettung nach einem Unfall kommt es oft auf Sekunden an. Dass die Rettungskräfte so schnell wie möglich zum Unfallort kommen, ist dabei entscheidend“, betont Brechler.
Deshalb gilt beim Stau:
Alle auf der linken Spur ordnen sich möglichst weit links ein, alle anderen fahren nach rechts.
Der Seitenstreifen soll frei bleiben, andere Trennlinien der Fahrstreifen dürfen überfahren werden.
Mehr Schutz für Radfahrer
Um Unfällen mit Radlern vorzubeugen, sieht die StVO 2020 neue bzw. genauere Regeln vor.
So wurde der Mindestabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen (Fußgänger, Räder, E-Scooter) halten müssen, auf zwei Meter außerorts und 1,5 Meter innerorts festgelegt.
Bisher war lediglich von „ausreichendem Seitenabstand“ die Rede.
Darüber hinaus gibt es ein neues Schild, das an besonders engen Stellen aufgestellt werden kann.
Dieses verbietet das Überholen von Zweirädern wie Mopeds, Rollern und Fahrrädern für den
markierten Streckenabschnitt.
Eine weitere Maßnahme zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern:
ab 2020 dürfen Lkw über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Leider gibt es keine schärferen Bußgeldandrohungen gegen Fahren ohne Licht.
Alle Autofahrer müssen (!) tagsüber mit Licht fahren, Radfahrer nicht.
Und die schalten das zumeist auch nachts nicht ein.
Doch das scheint keinen Verantwortlichen zu stören.
Kontrollen gibt es ebenfalls so gut wie keine.
Das ist völlig unverständlich.
Eigentlich sogar höchst kriminell.
Denn immer wieder passieren nur dadurch tödliche Unfälle.
Und vor Gericht bekommt Autofahrer Mitschuld.
Von den schlaflosen Nächten in den Folgejahren wollen wir hier gar nicht erst sprechen.
Schutz vor Abzocke wird weiter eingeschränkt
Tempolimits werden sehr oft völlig sinnlos verfügt.
Kein Wunder, dass sich viele nicht daran halten.
Das sind keine Raser, sondern nur klar denkende Menschen.
Einige schützen sich vor Willkürmaßnahmen mit Hilfsmitteld.
Blitzer-Apps für das Smartphone oder Navigationsgerät sowie Radarwarner sind allerdings künftig eindeutig verboten.
Sie werden mit einem Punkt in Flensburg und 75 Euro Bußgeld bestraft.
Geänderte Straßennutzung
Klimaschutz und Verkehrswende sind in aller Munde. Das spiegelt sich auch in der StVO wider. „Kommunen können in Zukunft Busspuren für Autos freigeben, in denen mindestens drei Personen sitzen. Dafür gibt es ein entsprechendes Schild, das diese speziellen Busspuren kennzeichnet“, so der Stationsleiter.
Aber auch das Radfahren soll besonders gefördert werden.
Deshalb können ab 2020 spezielle Fahrradzonen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden, die nur für Radfahrer befahrbar sind, es sei denn, ein Zusatzschild genehmigt die Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer.
An Ampeln mit permanentem Grünpfeilschild gilt das Recht zum Abbiegen nun auch für die auf dem Radweg oder Radfahrstreifen.
Darüber hinaus wird es ein eigenes Grünpfeilschild für Radfahrer geben, das ausschließlich ihnen das
Abbiegen trotz roter Ampel erlaubt.
Parken und Halten
Hier wird Falschparken teuerMal kurz jemanden absetzen, etwas ein- oder ausladen: Halten in zweiter Reihe ist beliebt.
Kein Parkplatz in Sicht, ein kurzer Stopp neben parkenden Autos ist leider für viele normal.
„Bisher wurde das weitgehend geduldet oder mit einem geringen Bußgeld von 15 Euro geahndet“,
erklärt Brechler, „Das ändert sich 2020. Halten in zweiter Reihe soll dann mit 55 Euro, bei Behinderung sogar mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.“
In den Städten und Kommunen müssten jetzt alle Grünen Ampeln leuchten.
Endlich können Sie den Geschäften im Ort helfen, sie vor Amazon und Co. schützen.
Das bedeutet:
mehr Personal um Bußgelder von DHL, DPD, GLS, Hermes oder UPS zu kassieren.
So sollte es eigentlich sein, doch das wird leider nicht passieren.
55 Euro Bußgeld: Parken + Halten auf Geh-/ Radwegen + 1 Punkt in Flensburg bei Behinderung
Wer in der Nähe einer Kreuzung parkt, weiß in der Regel: mind. fünf Meter Abstand von der Einmündung halten.
Ab 2020 kann dieser Abstand erhöht werden.
Wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, der durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet ist.
Neue Parkflächen für neue Mobilität
Neben strengeren Regeln und Strafen für Parkverstöße sieht die StVO im neuen Jahr auch neue Parkmöglichkeiten für einige Verkehrsteilnehmer vor.
Für die Einrichtung von Parkflächen für Lastenfahrräder gibt es ein neues Symbol.
Dieses ermöglicht Gemeinden, dafür eigene Parkflächen und Ladezonen einzurichten.
Auch professionelle Carsharing-Dienste sollen in Zukunft gefördert werden.
Ein spezielles Symbol hinter die Windschutzscheibe räumt den geteilten Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ein.
Schnee und Kälte auf Deutschlands Straßen
Wenn es eisig auf den Straßen wird, kommen besondere Herausforderungen auf uns zu.Einige neue Regeln gibt es auch.
Tempolimit bei Zusatzschild Schneeflocke
In der kalten Jahreszeit muss man stets damit rechnen, dass sich unerwartet Glatteis bildet.
Auf diese Gefahr weist ein Zusatzschild hin: schwarze Schneeflocke auf weißem Grund
Was oft nicht bekannt ist:
Die angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kombination mit diesem Schild gilt nicht nur, wenn Schnee liegt, sondern auch bei trockener Straße.
Das Verkehrszeichen für Gefahr unerwarteter Glatteisbildung, wie es offiziell lautet, warnt lediglich vor winterlichen Straßenverhältnissen.
Das Tempolimit gilt immer, auch im Sommer, da keine zeitliche oder witterungsbedingte Einschränkung vorliegt.
Klarer Unterschied zum Zusatzschild „bei Nässe“, das ein Höchsttempo auf nasse Fahrbahnen beschränkt.
„Das Schneeflocken-Verkehrszeichen soll mit seinem informativen Charakter die
allgemeine Akzeptanz für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung
erhöhen“, so TÜV-Stationsleiter Marcus Brechler.
Auto freikratzen und von Schnee befreien
Zur Basisausstattung gehören jetzt Handbesen und Eiskratzer, denn:
„Grundsätzlich muss das Auto vor der Fahrt komplett von Schnee und Eis befreit
werden“, weiß Brechler.
Dazu gehört, dass sämtliche Scheiben vollständig durchsichtig sind.
Nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe freikratzen = 10 Euro Bußgeld
Auch das Autodach muss von Schnee befreit werden.
Denn dieser kann während der Fahrt herunterfallen und nachfolgenden Verkehr gefährden.
Wer trotzdem mit Schneehaube losfährt = 25 Euro Strafe.
Ein zugeschneites Kennzeichen = 5 Euro Bußgeld.
Festgefahren im Schnee: Was nun?
Ist das Auto eingeschneit oder im Schnee festgefahren, wird das Anfahren oft zum Problem.
Tipp von Marcus Brechler, Leiter der TÜV Station Göttingen-Grone:
„Um trotzdem vom Fleck zu kommen, zunächst den Schnee vor den Rädern beseitigen“.
Wenn man die Möglichkeit hat, hilft es, Sand vor die Räder zu streuen.
Alternativ Teppichstücke, Pappkartons oder Fußmatten aus dem Auto vor die Räder legen.
Vor dem Anfahrversuch ESP und ASR ausschalten.
Dann mit viel Gefühl die Kupplung kommen lassen und Gaspedal betätigen.
„Um die Drehzahl niedrig zu halten und ein Durchdrehen der Räder zu verhindern, kann man auch versuchen, im zweiten Gang anzufahren. Um den Wagen zu befreien, sollte man sanft vor und zurück fahren. Dann empfiehlt es sich, eher untertourig weiterzufahren“, sagt der Stationsleiter.
Dadurch wird mehr Zugkraft auf den glatten Untergrund übertragen.
Gelingt das Anfahren so nicht, wird Hilfe benötigt, die das Fahrzeug rausschiebt oder rauszieht.
Ist keine Hilfe in Sicht, Pannendienst oder Automobilclub informieren.
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