Ratgeber: „beliebte“ Autofahrersünden können im Winter ganz schön teuer werden
Der Winter steht vor der Tür – und damit auch das Eiskratzen. Laut einer Studie der Tankstellenkette HEM mit 2568 befragten Personen gibt es für die Deutschen in der kalten Jahreszeit nichts Ärgerlicheres als das morgendliche Enteisen des Fahrzeugs (79 Prozent).
Dabei lässt jeder zweite Autofahrer den Motor laufen um den Wagen vorzuheizen, während er die Scheiben von Eis und Schnee befreit.
Ein laufender Motor schadet der Umwelt, wird daher mit 10 Euro Geldbuße bestraft.
Wer nur Scheiben, Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Autokennzeichen von Schnee und Eis befreit, riskiert ebenfalls eine Geldbuße.
Das Autodach wird häufig in der Eile vergessen.
Gefährlich, denn nachfolgenden Verkehr und eigene Sicht kann herabrutschender Schnee behindern.
Hier drohen 25 Euro Bußgeld.
Wer Skier per Dachträger nicht professionell sichert, muss mit Geldbußen bis 200 Euro rechnen.
Ist die Sicht durch Schnee oder Schneeregen eingeschränkt, heißt es „Licht an!“ – auch am Tag.
Innerorts warten sonst 25 Euro Bußgeld, außerorts bis 75 Euro, werden andere gefährdet.
Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung ist bei eingeschränkter Sicht unbedingt einzuhalten:
sonst drohen mindestens 80 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
Deshalb: angemessener Sicherheitsabstand auf Autobahnen, Landstraßen und in Ortschaften.
In Städten und Gemeinden gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 15 Metern.
Bei Schnee und Regen sollte er je nach Sicht- und Straßenverhältnissen mind. 30 Meter betragen.
Ein Verstoß wird je nach Geschwindigkeit bestraft mit:
- bis zu 400 Euro Buße
- zwei Punkte in Flensburg
- drei Monate Fahrverbot
Nutzfahrzeuge, Insider-Tipps, Verkehrsrecht etc.
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| Sicher mit Allrad unterwegs: Opel Insignia Country Tourer auf schneebedeckter Fahrbahn |
Dabei lässt jeder zweite Autofahrer den Motor laufen um den Wagen vorzuheizen, während er die Scheiben von Eis und Schnee befreit.
Ein laufender Motor schadet der Umwelt, wird daher mit 10 Euro Geldbuße bestraft.
Wer nur Scheiben, Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Autokennzeichen von Schnee und Eis befreit, riskiert ebenfalls eine Geldbuße.
Das Autodach wird häufig in der Eile vergessen.
Gefährlich, denn nachfolgenden Verkehr und eigene Sicht kann herabrutschender Schnee behindern.
Hier drohen 25 Euro Bußgeld.
Wer Skier per Dachträger nicht professionell sichert, muss mit Geldbußen bis 200 Euro rechnen.
Ist die Sicht durch Schnee oder Schneeregen eingeschränkt, heißt es „Licht an!“ – auch am Tag.
Innerorts warten sonst 25 Euro Bußgeld, außerorts bis 75 Euro, werden andere gefährdet.
Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung ist bei eingeschränkter Sicht unbedingt einzuhalten:
sonst drohen mindestens 80 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
Starker Regen- oder Schneefall
Dann ist nicht nur die Sicht eingeschränkt, auch der Bremsweg auf glatter Fahrbahn verlängert sich und die Gefahr des Aquaplanings steigt.Deshalb: angemessener Sicherheitsabstand auf Autobahnen, Landstraßen und in Ortschaften.
In Städten und Gemeinden gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 15 Metern.
Bei Schnee und Regen sollte er je nach Sicht- und Straßenverhältnissen mind. 30 Meter betragen.
Ein Verstoß wird je nach Geschwindigkeit bestraft mit:
- bis zu 400 Euro Buße
- zwei Punkte in Flensburg
- drei Monate Fahrverbot
Die falschen Reifen
Wer bei Glätte, Eis und Schneefall noch mit Sommerreifen unterwegs ist, zahlt nicht nur eine Strafe von 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg – bei einem Verkehrsunfall verdoppelt sich das Bußgeld und der Versicherungsschutz kann wegfallen.![]() |
| Grafik: Tamoil |
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