Der Oktober ist für viele Autofahrer fest mit dem Reifenwechsel von Sommer auf Winter verbunden
Vor zwei Wochenenden sonnten wir uns noch im Spätsommer bei 30 Grad ... schon rückt der Kalender in Richtung 1. Oktober sinken die Temperaturen nachts auf einstellige Werte. Dieser Tag erinnert aufmerksame Autofahrer nicht nur an den Herbst, sondern auch an die Eselsbrücke „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) für den Wechsel auf Winterreifen.
Reifen müssen bei den unterschiedlichsten Wetter- und Fahrbahnverhältnissen ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit gewährleisten.
Daher gibt es spezielle Reifen für den Sommer und für den Winter.
Sommerreifen: gute Haftungseigenschaften bei Hitze, auf trockener und nasser Fahrbahn
Winterreifen: zeichnen sich durch gute Fahreigenschaften bei Schnee und Eis aus
Das wissen auch Gewerbetreibende.
Das Autoleasing- und Fuhrparkmanagement-Unternehmen LeasePlan Deutschland hat den Reifenwechsel ebenfalls fest im Visier und weiß: gute Vorbereitung erspart viel Ärger und Stress.
Daher der Rat an alle Autofahrerinnen und Autofahrern:
- wer nicht selbst tauscht, den Wechseltermin frühzeitig vereinbaren
Im Oktober startet die Hochsaison bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten.
Rat an alle Do-it-yourself-Reifenwechsler:
- beim Reifenkauf auf das Alpine-Symbol „Schneeflocke in stilisiertem Berg“ achten.
Seit Anfang 2018 Pflicht für alle Winterreifen ist.
Bis zum 30. September 2024 sind M+S Reifen ohne Schneeflockensymbol zwar gesetzlich als wintertauglich zulässig, doch nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Inzwischen sind auch die meisten Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet, wodurch sie unter die gesetzlich zugelassenen Winterreifenmodelle fallen.
Kommt es wegen der winterlichen Verhältnisse auf Sommerreifen zu einem Unfall, gefährdet der Fahrer nicht nur andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst, sondern auch seinen Vollkasko-Versicherungsschutz.
Denn wer bei erkennbar winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Sommerreifen losfährt, handelt grob fahrlässig.
Außerdem wird er zur Kasse gebeten.
Konsequenz: Bußgelder – gestaffelt nach dem Ausmaß der Gefährdung – und ein Punkt.
Mehr zum Thema „Falsche Reifen aufgezogen – Neuer Bußgeldkatalog 2019“ hier: https://www.bussgeldkatalog.de/reifen/
Nutzfahrzeuge, Insider-Tipps, Verkehrsrecht und mehr
2. Themensuche: oben im Blog mit der Lupe
(Themen, Marken, Autohäuser, Namen etc.).
Suchwort eingeben, alles dazu wird angezeigt
3. Kästen am Textende anklicken: alles dazu wird angezeigt
4. Interessantes senden an:
achim.stahn@interpress-ipr.de
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| Foto: Autoleasing- und Fuhrparkmanagement-Unternehmen LeasePlan Deutschland |
Reifen müssen bei den unterschiedlichsten Wetter- und Fahrbahnverhältnissen ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit gewährleisten.
Daher gibt es spezielle Reifen für den Sommer und für den Winter.
Sommerreifen: gute Haftungseigenschaften bei Hitze, auf trockener und nasser Fahrbahn
Winterreifen: zeichnen sich durch gute Fahreigenschaften bei Schnee und Eis aus
Das wissen auch Gewerbetreibende.
Das Autoleasing- und Fuhrparkmanagement-Unternehmen LeasePlan Deutschland hat den Reifenwechsel ebenfalls fest im Visier und weiß: gute Vorbereitung erspart viel Ärger und Stress.
Daher der Rat an alle Autofahrerinnen und Autofahrern:
- wer nicht selbst tauscht, den Wechseltermin frühzeitig vereinbaren
Im Oktober startet die Hochsaison bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten.
Rat an alle Do-it-yourself-Reifenwechsler:
- beim Reifenkauf auf das Alpine-Symbol „Schneeflocke in stilisiertem Berg“ achten.
Seit Anfang 2018 Pflicht für alle Winterreifen ist.
Bis zum 30. September 2024 sind M+S Reifen ohne Schneeflockensymbol zwar gesetzlich als wintertauglich zulässig, doch nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Inzwischen sind auch die meisten Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet, wodurch sie unter die gesetzlich zugelassenen Winterreifenmodelle fallen.
Kommt es wegen der winterlichen Verhältnisse auf Sommerreifen zu einem Unfall, gefährdet der Fahrer nicht nur andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst, sondern auch seinen Vollkasko-Versicherungsschutz.
Denn wer bei erkennbar winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Sommerreifen losfährt, handelt grob fahrlässig.
Außerdem wird er zur Kasse gebeten.
Konsequenz: Bußgelder – gestaffelt nach dem Ausmaß der Gefährdung – und ein Punkt.
Mehr zum Thema „Falsche Reifen aufgezogen – Neuer Bußgeldkatalog 2019“ hier: https://www.bussgeldkatalog.de/reifen/
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