Warnton für Elektroautos und steuerfreie Jobtickets: 2019 ändert sich im Bereich Mobilität einiges

Im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer auf neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse einstellen. Manche stehen schon lange fest, einige sind möglich, aber noch nicht fix beschlossen. Etwa eine Verordnung für so genannte Elektrokleinstfahrzeuge: Diese soll ab 2019 regeln ob, wo und wie Segways und E-Scooter unterwegs sein dürfen.

Voll alltagstauglich: das elektrische SUV Kia e-Niro. Im Stadtverkehr muss der geräumige Wagen erst nach weit über 500 Kilometern an die Ladesäule. Attraktiver ist in dieser Klasse heute keiner. Wird die stattliche Förderung abgezogen, geht es hier schon unter 30.000 Euro los.

Geplant sind darüber hinaus unter anderem folgende Änderungen

Fahrverbote (sind zwar unnötig, doch das interessiert nicht)

Egal wie unsinnig die Fahrverbote auch sind, sie werden ohne Rücksicht auf die betroffenen Menschen durchgezogen.
Dabei würden eine bessere Verkehrsplanung (z.B. Stau-Vermeidung, Grüne Welle), schneller erledigte Baumaßnahmen, Ampelabschaltung nachts, Bushaltebuchten, Stopp-Start-Einrichtung in jedem Neuwagen, Aufklärung zu umweltfreundlichem Fahren (z.B. eine Pflichtstunde in der Fahrschule) viel mehr bringen.
Erheblich mehr.
Wer sich einmal das Stau-Chaos vor dem Göttinger Hauptbahnhof zu den Stoßzeiten anschaut, weiß sehr schnell, was wirklich in den Städten zu machen ist. Dies ist nur ein Beispiel von vielen.

Doch das ist von den Angstmachern in Sachen Umwelt klar für jeden sichtbar nicht gewollt.
Hier wird eine Szenerie aufgebaut, die irgendwann viele durch häufiges Sagen, Schreiben und Nachplabbern wirklich glauben. Wer dann die Wahrheit sagt, dem glaubt dann keiner, zudem wird er von den Fake-News-Produzenten in die Ecke gestellt und gerne auch diffamiert.

Kein Wunder, dass sich viele, die es besser wissen, nicht zu Wort melden.
Denn auch sie haben eine Familie zu ernähren, einen Betrieb zu führen oder müssen als Wissenschaftler die Arbeitsgrundlage ihres Instituts retten.
Manche auch ihren heißgeliebten Professoren-Titel.

Diese Städte sind 2019 voraussichtlich von Diesel-Fahrverboten betroffen: 
Stuttgart: ab Januar 2019 für Auswärtige, ab April für Stuttgarter
Frankfurt: voraussichtlich ab Februar 2019
Köln und Bonn: April 2019
Berlin: spätestens im Juni 2019
Darmstadt: Mitte 2019
Essen: ab 1. Juli 2019
Gelsenkirchen: ab 1. Juli 2019
Genauere Informationen dazu hier:          www.adac.de/abgas

Fahrverbote im Ausland

Paris
Im Großraum der Metropole dürfen ab Mitte 2019 keine alten Dieselfahrzeuge mehr fahren, die vor dem Jahr 2001 registriert wurden.

Madrid
Die Stadt hat bereits im November 2018 eine Umweltzone im Zentrum eingerichtet.
Künftig sollen nur noch Anwohner, deren Besucher sowie Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung ins Zentrum fahren dürfen.
Ein absolutes Fahrverbot soll für ältere Benziner (vor 2000 zugelassen) und Diesel (vor 2006 zugelassen) gelten.

Brüssel
Die Stadt in Belgien verschärft Zufahrtsbeschränkungen in seiner Umweltzone ab Januar 2019.


Geräusche bei Elektroautos

Ab 1. Juli 2019 wird in der EU Schrittweise ein Warnton für Elektroautos eingeführt.
Vorerst müssen nur Neuwagen mit AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) ausgestattet sein.
Ab Sommer 2021 ist das System dann für alle neu zugelassenen rein batterieelektrischen Autos, Plug-in Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge vorgeschrieben.

Die Regelung umfasst nicht nur Pkw, sondern auch Nutzfahrzeuge und Busse.
Ziel ist es, dass Radfahrer, Fußgänger sowie ältere und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer besser auf die bisher leisen Fahrzeuge aufmerksam werden.


Steuerfreies Jobticket

Im November 2018 hat der Bundestag das steuerfreie Jobticket beschlossen.
Damit soll von 2019 an ein steuerlicher Anreiz für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geschaffen werden.
Bisher musste die Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom Arbeitgeber für den ÖPNV versteuert werden. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.


Besteuerung von Elektro-Dienstwagen

Bislang gilt: Wer seinen Dienstwagen privat nutzt, muss monatlich ein Prozent vom Listenpreis als geldwerten Vorteil versteuern.
Jetzt neu: Wer sich für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug entscheidet, soll nur noch 0,5 Prozent versteuern müssen.
Dies soll für Fahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.



Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung

Mit der Neuauflage der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird 2019 eine europäische Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen auch in Deutschland umgesetzt.
Benzin, Diesel und gasförmigen Kraftstoffen wird eine geometrische Form zugeordnet:
Benzin = Kreis
Diesel = Quadrat
gasförmige Kraftstoffe = 90-Grad-Raute.

Innerhalb der Form wird die Sorte angezeigt.
Sowohl in den Tankdeckeln und Kfz-Bedienungsanleitungen als auch an den Zapfsäulen und Zapfpistolen sollen die Zeichen zu finden sein.
Sind die Symbole und Sorte an Auto und Tankstelle identisch sind, kann der Fahrer bedenkenlos tanken.

Anmerkung dazu:

Wie blöd halten die uns eigentlich .... und wie lange lassen wir uns das noch gefallen.

Ziemlich sicher ist auch, dass die neuen Symbole richtig teuer waren.
Für solche Konzepte lassen sich Agenturen gerne mit einigen 100.000 Euro bezahlen.
Da die Neuregelung für ganz Europa gilt, dürfte es ganz sicher sehr, sehr teuer geworden sein.
Für uns, die Steuerzahler.

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