Verbandkasten: er ist eher klein, kann jedoch Leben retten
Spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) kommt das Erwachen:
Scheinwerfer, Auspuff, Bremsen, Lenkung, Reifen – alles ist in
Ordnung. Und doch gibt es ein Problem:
das Erste-Hilfe-Set. Sein Haltbarkeitsdatum ist abgelaufen.
Der Sachverständige klebt nach der HU zwar die Prüfplakette auf, vermerkt jedoch das Manko im Protokoll aber als „geringen Mangel“. Und der muss schnellstens (!) behoben werden.
Das gilt auch, wenn der Verbandkasten fehlt, unvollständig ist oder der Inhalt nicht der aktuellen DIN-Norm entspricht. Fehlt das Erste-Hilfe-Set bei einer Polizeikontrolle, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro fällig.
Gemäß Paragraph 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das Mitführen des Notfall-Sets Pflicht. Viele unserer europäischen Nachbarn sehen das auch so. Denn bis der Krankenwagen kommt, kann die Erstversorgung Leben retten.
Alles nicht so schlimm, meinen viele Autofahrer. Die Strafen tun nicht weh, und ein Pflaster kann nicht altern. Irrtum! Das Verbandmaterial ist nur eine bestimmte Zeit lang steril.
Wegen großer Temperaturschwankungen verlieren Binden mit der Zeit ihre Elastizität, werden Pflaster spröde und Einmalhandschuhe rissig.
Doch vor allem: Wäre es zu einem Unfall gekommen, hätten die Verletzten schlimmstenfalls nicht ordnungsgemäß versorgt werden können. Noch fataler ist, wenn er im Notfall fehlt.
Auf Nummer sicher gehen Autofahrer, wenn sie im Laden auf die DIN-Nummer 13164 achten, die seit 2015 verbindlich ist.
Neu sind seitdem unter anderem:
- 14-teiliges Pflasterset mit zugeschnittenen Pflasterstreifen
- Fingerstripps
- Fingerkuppenverbänden
- Hautreinigungstücher
- Verbandpäckchen für Kinder.
Das Verbandmaterial gibt es als Kasten oder Tasche.
Hauptsache, es ist vor Staub und Flüssigkeiten geschützt.
Dass günstig nicht gleich schlecht sein muss, beweisen regelmäßig Tests von Sachverständigenorganisationen, Automobilklubs und Deutschem Roten Kreuz (DRK).
Bei vielen liegt der Erste-Hilfe-Kurs – nur damit gibt's den Führerscheins – Jahre oder Jahrzehnte zurück.
Zur Not hilft ein Blick in die Anleitung zur Ersten Hilfe, die jedem Verbandkasten beiliegt.
Besser ist es allerdings, sein Wissen aufzufrischen.
Das DRK und andere bieten entsprechende Kurse an, in denen stabile Seitenlage, Versorgen von Platzwunden, Blutungen und notfalls die Wiederbelebung trainiert werden.
Lohnt sich immer, denn es kann neben anderen ja auch die eigene Familie treffen
| Sie gehören unbedingt an Bord: Laut StVZO ist das Mitführen des Notfall-Sets Pflicht. Foto: ProMotor |
Der Sachverständige klebt nach der HU zwar die Prüfplakette auf, vermerkt jedoch das Manko im Protokoll aber als „geringen Mangel“. Und der muss schnellstens (!) behoben werden.
Das gilt auch, wenn der Verbandkasten fehlt, unvollständig ist oder der Inhalt nicht der aktuellen DIN-Norm entspricht. Fehlt das Erste-Hilfe-Set bei einer Polizeikontrolle, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro fällig.
Gemäß Paragraph 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das Mitführen des Notfall-Sets Pflicht. Viele unserer europäischen Nachbarn sehen das auch so. Denn bis der Krankenwagen kommt, kann die Erstversorgung Leben retten.
Alles nicht so schlimm, meinen viele Autofahrer. Die Strafen tun nicht weh, und ein Pflaster kann nicht altern. Irrtum! Das Verbandmaterial ist nur eine bestimmte Zeit lang steril.
Wegen großer Temperaturschwankungen verlieren Binden mit der Zeit ihre Elastizität, werden Pflaster spröde und Einmalhandschuhe rissig.
Doch vor allem: Wäre es zu einem Unfall gekommen, hätten die Verletzten schlimmstenfalls nicht ordnungsgemäß versorgt werden können. Noch fataler ist, wenn er im Notfall fehlt.
Beim Kauf auf die DIN-Norm achten
Gute Gründe, hin und wieder einen Blick auf das oft vernachlässigte Autozubehör zu werfen.Auf Nummer sicher gehen Autofahrer, wenn sie im Laden auf die DIN-Nummer 13164 achten, die seit 2015 verbindlich ist.
Neu sind seitdem unter anderem:
- 14-teiliges Pflasterset mit zugeschnittenen Pflasterstreifen
- Fingerstripps
- Fingerkuppenverbänden
- Hautreinigungstücher
- Verbandpäckchen für Kinder.
Das Verbandmaterial gibt es als Kasten oder Tasche.
Hauptsache, es ist vor Staub und Flüssigkeiten geschützt.
Dass günstig nicht gleich schlecht sein muss, beweisen regelmäßig Tests von Sachverständigenorganisationen, Automobilklubs und Deutschem Roten Kreuz (DRK).
Das Erste-Hilfe-Wissen auffrischen
Erste-Hilfe-Set hin, Verbandkasten her – die Hilfsmittel nutzen wenig, wenn Autofahrer sie nicht anwenden können. Genau dazu sind sie aber laut Paragraph 323c Strafgesetz verpflichtet.Bei vielen liegt der Erste-Hilfe-Kurs – nur damit gibt's den Führerscheins – Jahre oder Jahrzehnte zurück.
Zur Not hilft ein Blick in die Anleitung zur Ersten Hilfe, die jedem Verbandkasten beiliegt.
Besser ist es allerdings, sein Wissen aufzufrischen.
Das DRK und andere bieten entsprechende Kurse an, in denen stabile Seitenlage, Versorgen von Platzwunden, Blutungen und notfalls die Wiederbelebung trainiert werden.
Lohnt sich immer, denn es kann neben anderen ja auch die eigene Familie treffen
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