Den Automotor im Winter warmlaufen lassen: ist das erlaubt oder verboten?
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| Auch beim Aufziehen von Schneeketten sollte der Motor abgestellt werden. |
89 Prozent der deutschen Autofahrer wissen, dass es sich dabei um einen weitverbreiteten Irrglauben handelt.
Das ergab eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24.
„In der Tat ist es sogar verboten, den Motor zum Freikratzen warmlaufen zu lassen. Autofahrer können dafür mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft werden“, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei R+V24.
In der Straßenverkehrsordnung steht, dass Autofahrer bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm und Abgase vermeiden sollen.
Es ist insbesondere verboten, Motoren unnötig laufen zu lassen.
Das bringt auch nichts, denn im Stand braucht der Motor länger, um aufzuwärmen.
Doch das sind nicht die einzigen Gründe, warum Autofahrer auf das Warmlaufen des Wagens verzichten sollten.
„Es ist außerdem schädlich für den Wagen. Wenn der Motor kalt ist, gelangt viel unverbrannter Kraftstoff in die Zylinder, das verschlechtert die Schmierung und der Motor leidet", so Kfz-Expertin Jost.
Beim Warmlaufen stößt der Wagen im noch kalten Zustand die doppelte bis dreifache Menge an Abgasen aus, belastet damit die Umwelt unnötig.
Eine bessere Alternative sind Eiskratzer oder eine Abdeckung der Fenster mit Isomatten.
Unser Fazit:
Schlecht für die Nachbarn, schlecht für den Motor und schlecht für die Umwelt.
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